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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Heft 6, Dezember 2017, Band 2017
Bewilligung einer Kontenöffnung nach § 8 Abs 1 KontRegG
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 2017
- Bundesfinanzgericht, 3632 Wörter
- Seiten 212-217
- https://doi.org/10.33196/afs201706021201
9,80 €
inkl MwStWerden nach erfolgter Veranlagung zur Einkommen- und Umsatzsteuer und erklärungsgemäßer Festsetzung die diesbezüglichen Angaben eines Abgabepflichtigen in seinen Steuererklärungen für bestimmte Veranlagungsjahre nachträglich im Zuge einer Außenprüfung begründet in Zweifel gezogen (weil bspw laut den Steuererklärungen beträchtliche unerklärliche Vermögenszuwächse des angeblich einkommens- und mittellosen Abgabepflichtigen festzustellen waren, welcher mit diesen diverse Mietobjekte erworben und weitervermietet hatte, ohne aber etwa seine Mieteinkünfte offenzulegen) und verweigert der Abgabepflichtige jede Mitwirkung an der Prüfung, bedarf es gemäß § 8 Abs 1 KontRegG vor der Bewilligung einer beantragten Öffnung des Girokontos, auf welches die verheimlichten Mietzinse einbezahlt worden sind, keines vorherigen Vorhalteverfahrens.
- Hilber, Klaus
- § 165 BAO
- Steuerrecht
- § 8 Abs 1 KontRegG
- AFS 2017, 212
- BFG, 03.08.2017, KE/5100005/2017
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