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Marschner, Ernst

BFG: Gemischte Schenkung oder Glücksvertrag

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Voraussetzung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung ist eine objektive Bereicherung (wertmäßiges Missverhältnis zwischen dem gemeinen Wert der GmbH-Anteile und dem kapitalisierten Leibrentenbetrag) und eine subjektive Bereicherung (Bereicherungswille). Beträgt je nach Einbeziehung des Ertragswertes der Jahre vor und nach dem Vertragszeitpunkt der gemeine Wert der GmbH-Anteile 89%, 76,52%, 80,80% oder 49,65% des Rentenbarwertes kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht auf einen Bereicherungswillen für eine allfällige gemischte Schenkung der Bf geschlossen werden. Da Leistungen ausgetauscht wurden, besteht die Festsetzung der Leibrentengebühr zu Recht.

  • Marschner, Ernst
  • Stiftungen
  • § 33 TP 17 GebG
  • BFG, 27.12.2022, RV/7102939/2013, Abweisung
  • Gebühr
  • Glücksvertrag
  • ZFS 2023, 28
  • Leibrente

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