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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 4, Dezember 2019, Band 15

Marschner, Ernst

BFG: Keine Anrechnung der Stiftungseingangswerte bei unwiderruflicher Errichtung der Stiftung

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Eine Privatstiftung wird aufgelöst, weil ihr Zweck nicht mehr erreichbar ist. Da kein Widerruf durch den Stifter vorgelegen ist (was mangels Vorbehalt des Widerrufsrechts gar nicht möglich gewesen wäre), erfolgt keine Anrechnung von Stiftungseingangswerten auf die Zuwendung an den letztbegünstigten Stifter. Das BFG hält diese Differenzierung für verfassungskonform.

  • Marschner, Ernst
  • BFG, 09.10.2019, RV/7102181/2017, (Abweisung), VfGH-Beschwerde zur Zahl E 4282/2019 anhängig
  • Auflösung wegen Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks
  • Stiftungen
  • ZFS 2019, 134
  • § 27 Abs 5 Z 9 EStG
  • Anrechnung Stiftungseingangswerte
  • Widerruf der Stiftung

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