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Marschner, Ernst

BFG: Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer: Einfamilienhaus als zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führendes Vermögen

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Der/Die Beschwerdeführer/in hat anhand einer ausreichenden Anzahl von Vergleichsliegenschaften nachzuweisen, dass im Gebiet (hier: Graz) Einfamilienhäuser vergleichbarerer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichtet (bzw saniert) und am Markt vermietet werden, sodass das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für solche Objekte zu bejahen ist.

  • Marschner, Ernst
  • BFG, 27.12.2019, RV/2100620/2019, (Abweisung)
  • Stiftungen
  • funktionierender Mietenmarkt
  • Vorsteuerabzug
  • ZFS 2020, 52
  • § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
  • § 8 Abs 2 KStG
  • Vermietung Einfamilienhaus

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