BFG: Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer: Einfamilienhaus als zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führendes Vermögen
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 16
- Judikatur, 2041 Wörter
- Seiten 52 -55
- https://doi.org/10.33196/zfs202002005201
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Der/Die Beschwerdeführer/in hat anhand einer ausreichenden Anzahl von Vergleichsliegenschaften nachzuweisen, dass im Gebiet (hier: Graz) Einfamilienhäuser vergleichbarerer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichtet (bzw saniert) und am Markt vermietet werden, sodass das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für solche Objekte zu bejahen ist.
- Marschner, Ernst
- BFG, 27.12.2019, RV/2100620/2019, (Abweisung)
- Stiftungen
- funktionierender Mietenmarkt
- Vorsteuerabzug
- ZFS 2020, 52
- § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
- § 8 Abs 2 KStG
- Vermietung Einfamilienhaus