BFG: Pflichtteilsübereinkommen als außergerichtlicher Vergleich
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 16
- Judikatur, 1856 Wörter
- Seiten 63 -66
- https://doi.org/10.33196/zfs202002006301
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Wird ein zweifelhaftes Recht, unabhängig von der zukünftigen Entscheidung für die Vertragspartner verbindlich festgelegt, liegt ein Vergleich vor. Aus diesem Grunde ist auch die Verpflichtung zur Bezahlung einer Abfindungssumme für die Aufgabe von Ansprüchen oder Rechten des Pflichtteilsberechtigten ein Vergleich, weil die Leistung dieser Summe gegen die Verpflichtung übernommen wird, den Anspruch nicht mehr weiter zu verfolgen.
Wird ein Pflichtteilsübereinkommen nicht mehr mit der Verlassenschaft, sondern schon nach der Einantwortung mit dem Erben geschlossen, so spricht dies dagegen, dass der Notar als Gerichtskommissär tätig wurde und liegt ein Indiz für einen außergerichtlichen Vergleich vor.
- Marschner, Ernst
- Rechtsgeschäftsgebühr
- Stiftungen
- § 33 TP 20 Abs 1 Z 2 GebG
- ZFS 2020, 63
- Vergleich
- BFG, 15.11.2019, RV/7101112/2014, (Abweisung)