Hilber, Klaus
Darlehensrückzahlungen zur Wohnraumschaffung als Topfsonderausgaben
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2015
- Bundesfinanzgericht, 1945 Wörter
- Seiten 101 -104
- https://doi.org/10.33196/afs201503010101
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Errichtereigenschaft ist bei Erwerb einer im Rohbau befindlichen Eigentumswohnung von einem qualifizierten Bauträger nicht Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen (hier Darlehensrückzahlungen) als Topfsonderausgaben. Wer Wohnraum über einen qualifizierten Bauträger erwirbt, erhält die Begünstigung nach § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988, wer selbst errichtet, wird nach lit b begünstigt.
- Hilber, Klaus
- § 18 Abs 3 Z 2 EStG
- Steuerrecht
- BFG, 09.01.2015, RV/1100199/2012
- AFS 2015, 101
- § 18 Abs 1 Z 3 EStG
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