Zum Hauptinhalt springen
Hilber, Klaus

Darlehensrückzahlungen zur Wohnraumschaffung als Topfsonderausgaben

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Errichtereigenschaft ist bei Erwerb einer im Rohbau befindlichen Eigentumswohnung von einem qualifizierten Bauträger nicht Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen (hier Darlehensrückzahlungen) als Topfsonderausgaben. Wer Wohnraum über einen qualifizierten Bauträger erwirbt, erhält die Begünstigung nach § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988, wer selbst errichtet, wird nach lit b begünstigt.

  • Hilber, Klaus
  • § 18 Abs 3 Z 2 EStG
  • Steuerrecht
  • BFG, 09.01.2015, RV/1100199/2012
  • AFS 2015, 101
  • § 18 Abs 1 Z 3 EStG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!