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Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen Abfertigung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2015
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1760 Wörter, Seiten 106-109

9,80 €

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Die Höhe der Abfertigung bemisst sich nach § 23 Abs 1 AngG nach dem für den letzten Monat gebührenden Entgelt. Dabei muss es sich um Bezüge handeln, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch nicht in jedem Monat wiederkehren. Im gegenständlichen Fall lagen jedenfalls regelmäßige (erhöhte) Bezüge iSd § 23 Abs 1 AngG vor. Die erhöhten Bezüge des Dienstnehmers S wurden diesem acht Monate vor seinem Ausscheiden, dem Dienstnehmer V sechs Monate, der Dienstnehmerin B ebenfalls sechs Monate und der Dienstnehmerin E sogar zehn Monate gewährt. Diese waren daher gemäß § 23 AngG der Berechnung des Abfertigungsanspruches zugrunde zu legen. Revision eingebracht (Amtsrevision).

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 67 EStG
  • § 82 EStG
  • BFG, 31.03.2015, RV/5100818/2012
  • AFS 2015, 106
  • Steuerrecht
  • § 23 AngG

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