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Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht

Heft 2, Juni 2021, Band 2021

Stadler, Manuela

Das Corona-Virus und der Bedarf an Intensivpflegekräften in Krankenanstalten

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Seit Ende Februar/Anfang März 2020 beschäftigt das Corona-Virus SARS-CoV-2 die Bevölkerung Österreichs. Da die Erkrankung mit COVID-19 bei schweren Verläufen die Behandlung auf den Intensivstationen mit künstlicher Beatmung erfordert, stieß das Gesundheitssystem Österreichs an seine Kapazitätsgrenzen. Um die Verbreitung des Virus und die Zahlen an Neu-Infektionen einzudämmen und somit das Gesundheitssystem nicht zu überfordern, wurden Ausgangsbeschränkungen (Lockdown) für die Bevölkerung erlassen. Der Lockdown von März/April 2020 zeigte Wirkung und die Infektionszahlen sanken. Nach einem relativ stabilen Sommer folgte ein – wie von Experten erwartet – starker Anstieg der Infektionszahlen im Herbst/Winter 2020/2021, der Lockdowns und Lockdowns light(nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) mit sich zog. Erst durch die erfolgten Impfungen, Testungen und sonstigen Schutzmaßnahmen sowie auch durch das jahreszeitlich bedingte Sinken des Infektionsrisikos konnte der (zuletzt bestehende) Lockdown light mit 16. Mai 2021 aufgehoben werden. Weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Hotellerie und Freizeiteinrichtungen sowie für Zusammenkünfte erfolgten mit 19. Mai 2021 durch die COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl II 2021/214). Die Möglichkeit von weiteren Mutationen wie auch die Auswirkungen der Öffnungsschritte und Urlaubsreisen der Bevölkerung können jedoch wieder zu einer weiteren Corona-Welle im Herbst/Winter 2021/2022 führen.

  • Stadler, Manuela
  • JMG 2021, 100