Das „Sterbehilfe-Erkenntnis“ des deutschen BVG – ein Wegweiser für Österreich?“
- Originalsprache: Deutsch
- JMGBand 2020
- Aus aktuellem Anlass, 5552 Wörter
- Seiten 132 -140
- https://doi.org/10.37942/jmg202003013201
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Etwas mehr als vier Jahre nachdem der deutsche Gesetzgeber den Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als § 217 dStGB beschlossen hatte, wurde dieser durch das Deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe am 26.02.2020 als verfassungswidrig aufgehoben. Damit folgte das Bundesverfassungsgericht der starken Kritik, die mit dem zuvor erwähnten Beschluss einherging. Das Urteil stellte aber darüber hinaus auch klar, dass der deutschen Verfassung in Art 2 Abs 2 iVm Art 1 Abs 1 Grundgesetz (GG) getroffenen autonomen Selbstbestimmung auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben innewohnt. Damit einher geht auch das Recht, sich hierbei fremder Hilfe zu bedienen, solange das eigene Leben durch einen selbst beendet wird. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht einerseits und dem Schutz des Lebens andererseits darf der Staat nur im Rahmen der (strikten) Verhältnismäßigkeit eingreifen. Dies dann jedoch auch mit Mitteln des Strafrechts, sofern die Autonomie des Einzelnen geschützt und der Zugang zur freiwillig angebotenen Suizidhilfe nicht durch die strafrechtliche Regulierung verunmöglicht wird.
- Kalchhauser, Stephan
- JMG 2020, 132
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