Die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch den Europäischen Gerichtshof
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JRPBand 23
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 3803 Wörter, Seiten 10-16
30,00 €
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Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 gilt die Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Charta“) gemäß Art 6 des Vertrages über die Europäische Union als mit den Grundverträgen gleichrangiges Primärrecht.
Seitdem hat sich der Europäische Gerichtshof in einer beachtlichen Zahl von Fällen mit der Auslegung und Anwendung der Charta befasst. Die Häufigkeit, in der Gerichte oder Verfahrensbeteiligte auf die Rechte der Charta rekurrieren, nimmt auch fünf Jahre nach dem Vertrag von Lissabon weiter zu. Für den Zeitraum ab 2009 bis heute existieren ca 180 Urteile und 60 begründete Beschlüsse, insgesamt also über 250 Entscheidungen, in denen die Charta eine Rolle spielte.
- Levits, Egils
- Unionsgrundrechte.
- Grundrechte, mitgliedstaatliche
- Mitgliedstaaten, Bindung an GRC
- Art 51 Abs 1 GRC
- Europäischer Gerichtshof
- Durchführung von Unionsrecht
- Art 51 GRC
- Europäische Grundrechte-Charta
- GRC, Anwendungsbereich
- JRP 2015, 10
- Grundrechte, unionale
- Rechtstheorie, -geschichte
- Art 6 AEUV