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Entsendung eines Dienstnehmers für fast drei Jahre in die USA – Mittelpunkt der Lebensinteressen?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2013
Inhalt:
UFS-Entscheidung
Umfang:
3517 Wörter, Seiten 53-57

9,80 €

inkl MwSt

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Die Frage, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person befindet, ist stets nach dem Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu entscheiden (vgl VwGH 22.3.1991, 90/13/0073). Wird ein Dienstnehmer von seinem Dienstgeber für insgesamt fast drei Jahre von Österreich in die USA entsandt und wird er während dieser Zeit von seiner Familie begleitet, kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen dieses Dienstnehmers dennoch weiterhin in Österreich liegen, wenn eine umfassende Absicherung der persönlichen (gesundheitliche Risiken des Entsendeten und seiner mitreisenden Familienangehörigen) und wirtschaftlichen (berufliche Stellung des Entsendeten in Österreich nach der Rückkehr) Verhältnisse des Entsendeten in Österreich gegeben ist und dadurch auch während der Zeit der Entsendung eine entsprechende Bindung an Österreich bestehen bleibt (Rechtssatz).

  • Fuchs, Hubert W.
  • AFS 2013, 53
  • Art 15 Abs 1 DBA-USA
  • Steuerrecht
  • § 2 Abs 8 FLAG
  • UFS, 04.12.2012, RV/0056-G/10
  • Art 4 DBA-USA
  • § 1 Abs 2 EStG
  • § 26 Abs 1 BAO
  • Art 22 Abs 3 DBA-USA

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