EuG: Staatliche Beihilfen – Landwirtschaft – Pachtvertag über landwirtschaftliche Flächen in Estland – Beschluss, mit dem die Beihilfe als unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt wird und deren Rückforderung angeordnet wird – V...
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 14
- Judikatur, 11074 Wörter
- Seiten 205 -220
- https://doi.org/10.33196/brz202204020501
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Der Beschluss C(2020) 252 final der Kommission vom 24. Januar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.39182 (2017/C) (ex 2017/NN) (ex 2014/CP) – Gewährung einer mutmaßlich rechtswidrigen Beihilfe an AS Tartu Agro wird für nichtig erklärt.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Tartu Agro, einschließlich der Kosten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes.
- Wiemer, Dirk T.
- Vorteil
- Landwirtschaft
- Grundsatz des privaten Wirtschaftsteilnehmers
- Pachtvertag
- Beschluss
- Sorgfaltspflicht
- EuG, 13.07.2022, Rs T-150/20, Tartu Agro AS gegen Europäische Kommission
- Staatliche Beihilfen
- Bestimmung des Marktwerts
- BRZ 2022, 205
- Art 108 Abs 3 AEUV
- Rückforderung
- Art 263 AEUV
- Besonderes Verwaltungsrecht
- mit dem die Beihilfe als unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt wird
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Vergaberecht
- Richterliche Kontrolle