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Zeitschrift für Beihilfenrecht
EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Verkauf von Dosengetränken an Personen mit Wohnsitz im Königreich Dänemark – Verkauf ohne Pfand unter der Bedingung des Exports der gekauften Getränke – Nichtverh...
- Originalsprache: Deutsch
- BRZ Band 15
- Judikatur, 8582 Wörter
- Seiten 168-180
- https://doi.org/10.33196/brz202303016801
30,00 €
inkl MwStDie Rechtssachen C-508/21 P und C-509/21 P werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Juni 2021, Dansk Erhverv/Kommission (T-47/19, EU:T:2021:331), wird aufgehoben.
Die von Dansk Erhverv vor dem Gericht der Europäischen Union erhobene Klage wird abgewiesen.
Das Rechtsmittel in der Rechtssache C-508/21 P ist in der Hauptsache erledigt.
Dansk Erhverv trägt die Kosten, die der Interessengemeinschaft der Grenzhändler (IGG) und der Europäischen Kommission im ersten Rechtszug sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren entstanden sind.
- Egger, Alexander
- Art 107 AEUV
- Nichtverhängung einer Geldbuße
- Staatliche Beihilfen
- staatliche Mittel
- Rechtsmittel
- dass keine Beihilfe vorliegt
- Nichtigkeitsklage
- Beschluss, mit dem erklärt wird
- Richtlinie 94/62/EG
- staatliche Beihilfe
- EuGH, 13.09.2023, Rs C-509/21 P, IGG / Dansk Erhverv
- BRZ 2023, 168
- Klagebefugnis
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Vergaberecht
- Art 108 AEUV
- EuGH, 13.09.2023, Rs C-508/21 P, Kommission / Dansk Erhverv
- Richtlinie 2008/98/EG
- Beteiligte