Wiemer, Dirk T.
EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Begriff der Beihilfe – Öffentlicher Personenverkehr – Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind – Übertragung von Finanzmitteln zwischen öffe...
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 14
- Judikatur, 5397 Wörter
- Seiten 106 -114
- https://doi.org/10.33196/brz202202010601
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Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
Das Land Niedersachsen (Deutschland) trägt seine eigenen Kosten.
- Wiemer, Dirk T.
- Vorteil
- EuGH, 24.03.2022, Rs C-666/20 P, Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) gegen Europäische Kommission
- Öffentlicher Personenverkehr
- gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
- BRZ 2022, 106
- Begriff der Beihilfe
- der einem Unternehmen vom Staat gewährt wird
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Begriff des Unternehmens
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Beförderungswesen
- Vergaberecht
- Art 108 AEUV
- Art 256 AEUV
- ermäßigte Tarife für Studenten und Auszubildende
- VO (EG) 1370/2007