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Fuchs, Hubert W.

Festsetzungsbescheid bei Widerspruch mit dem Unionsrecht

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Bei der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zentrale Bedeutung zu. Das Prinzip der Rechtmäßigkeit (Rechtsrichtigkeit) hat dabei Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit). Unter dem Aspekt der Anwendung des Unionsrechts bedeutet dies, dass das Unionsrecht auch im Hinblick auf die Bestandskraft eines Bescheides, weder in seiner Wirkung noch in seiner Durchsetzung beeinträchtigt werden darf. Hinweis: Revision eingebracht (Amtsrevision).

  • Fuchs, Hubert W.
  • Steuerrecht
  • § 201 BAO
  • AFS 2014, 98
  • BFG, 14.02.2014, RV/2100492/2011

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