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Hre 293: Gerichtliche Verlängerung der Akkreditierungsdauer einer Privatuniversität
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 11
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 1388 Wörter
- Seiten 117-119
- https://doi.org/10.37942/nhz202303011701
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inkl MwStBeim Einbringen eines Antrags auf Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität ist es nicht erforderlich, eine bestimmte Akkreditierungsdauer zu beantragen.
Bewährte Privatuniversitäten sollen nicht zu häufig mit Erlöschens- und Existenzfragen beschäftigt werden. § 24 Abs 10 HS-QSG ist teleologisch interpretiert so anzuwenden, dass ab einem ununterbrochenen Studienbetrieb von zwölf Jahren ein Verlängerungszeitraum von sechs bis zwölf Jahren auszusprechen ist.
- Grimberger, Markus
- Grimberger
- § 24 Abs 10 HS-QSG
- § 3 PU-AkkVO
- NHZ 2023, 117
- BVwG, 06.06.2023, W227 2248919-1
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