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OGH: Insichgeschäft beim Galerievertrag

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Gemäß § 17 Abs 5 PSG bedürfen im Fall, dass die Privatstiftung keinen Aufsichtsrat hat, Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts. Diese Bestimmung ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Geschäftsabschluss zumindest wirtschaftlich einem solchen mit dem Mitglied des Stiftungsvorstands gleichkommt.

Anlässlich der beantragten Genehmigung nach § 17 Abs 5 PSG ist nach dem Zweck der Regelung unter anderem zu prüfen, ob durch das Rechtsgeschäft die Verfolgung des Stiftungszwecks und des Stifterwillens in Zukunft mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist.

Nur eine im Interesse der Privatstiftung liegende und deren Wohl entsprechende Vereinbarung darf genehmigt werden.

  • Galerievertrag
  • Insichgeschäft
  • Stiftungen
  • § 9 PSG
  • OGH, 06.04.2022, 6 Ob 45/22v
  • Gericht
  • Stiftungsvorstand
  • ZFS 2022, 65
  • Stifterwille
  • § 15 PSG
  • Stiftungszweck
  • § 17 Abs 5 PSG
  • Genehmigung

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