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OGH: Verbot der Verfügung über eine gestiftete Wohnung

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Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat letzterer nach § 97 ABGB einen Anspruch darauf, dass der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diese nicht verliere. Die Verfügungsbefugnis kann sich auch aus der Stellung in einer Gesellschaft ergeben.

Ist nicht der Ehegatte Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich die zu sichernde Wohnung befindet, sondern die in Liquidation befindliche Privatstiftung, sodass deren Liegenschaft mit der Ehewohnung in Kürze dem Ehegatten zufallen wird, kann zwar ein Veräußerungs- und Belastungsverbot erlassen werden, dessen grundbücherliche Eintragung aber nicht erfolgen.

  • Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten
  • einstweilige Verfügung
  • § 382h EO
  • Veräußerungsverbot und Belastungsverbot
  • Stiftungen
  • § 34 PSG
  • § 97 ABGB
  • § 35 PSG
  • § 382 EO
  • ZFS 2021, 13
  • wirtschaftliche Betrachtungsweise
  • OGH, 02.11.2020, 7 Ob 159/20p
  • Vorbehalt des Widerrufsrechts
  • Verfügungsbefugnis

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