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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, September 2015, Band 7

Wiemer, Dirk T.

Staatliche Beihilfe – Irische Fluggaststeuer – Reduzierter Steuersatz für höchstens 300 Kilometer vom Flughafen Dublin entfernt liegende Flugziele – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt un...

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Art 4 des Beschlusses 2013/199/EU der Kommission vom 25. Juli 2012 über die staatliche Beihilfe SA.29064 (11/C, ex 11/NN) – Differenzierte Fluggaststeuersätze in Irland wird insoweit für nichtig erklärt, als er die Rückforderung der Beihilfe von den Begünstigten in Höhe eines im 70. Erwägungsgrund dieses Beschlusses auf 8 Euro je Fluggast festgelegten Betrags anordnet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission wird verurteilt, neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Aer Lingus Ltd zu tragen.

Aer Lingus trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

Irland trägt seine eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Vorteil
  • EuG, 05.02.2015, Rs T-473/12, Aer Lingus Ltd gegen Europäische Kommission
  • Selektiver Charakter.
  • Art 14 der Verordnung (EG) Nr 659/1999
  • Rückforderung einer Beihilfe
  • Art 108 Abs 3 AEUV
  • Art 107 Abs 3 Buchst c AEUV
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • BRZ 2015, 163
  • Vergaberecht