Staatliche Beihilfen für neue Kernkraftanlagen und der weite Ermessensspielraum der Europäischen Kommission
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 15
- Aufsatz, 2531 Wörter
- Seiten 7 -10
- https://doi.org/10.33196/brz202301000701
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Erneut wurde eine Klage der Republik Österreich, die sich gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission (EK) über die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem EU-Binnenmarkt für die Errichtung und den Betrieb neuer Kernkraftwerke richtet, abgewiesen. Erneut hat das Gericht den weiten Ermessensspielraum der EK in der Auslegung von Art 107 Abs 3 lit c AEUV bestätigt. Die Frage steht im Raum, was wurde mit den Klagen erreicht? Erste Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Gerichts vom 30.11.2022 in der Rechtssache T-101/18.
- Summer, Sibylle
- Ermessensspielraum der Europäischen Kommission
- Art 107 Abs 3 lit c AEUV
- Art 263 AEUV
- BRZ 2023, 7
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Voraussetzungen für Beihilfen nach Art 107 Abs 3 lit c AEUV
- Vergaberecht
- Art 194 Abs 2 AEUV