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Summer, Sibylle

Staatliche Beihilfen für neue Kernkraftanlagen und der weite Ermessensspielraum der Europäischen Kommission

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Erneut wurde eine Klage der Republik Österreich, die sich gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission (EK) über die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem EU-Binnenmarkt für die Errichtung und den Betrieb neuer Kernkraftwerke richtet, abgewiesen. Erneut hat das Gericht den weiten Ermessensspielraum der EK in der Auslegung von Art 107 Abs 3 lit c AEUV bestätigt. Die Frage steht im Raum, was wurde mit den Klagen erreicht? Erste Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Gerichts vom 30.11.2022 in der Rechtssache T-101/18.

  • Summer, Sibylle
  • Ermessensspielraum der Europäischen Kommission
  • Art 107 Abs 3 lit c AEUV
  • Art 263 AEUV
  • BRZ 2023, 7
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • Voraussetzungen für Beihilfen nach Art 107 Abs 3 lit c AEUV
  • Vergaberecht
  • Art 194 Abs 2 AEUV

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