Verbotene Durchführung von Zusammenschlüssen ist kein Kavaliersdelikt: Geldbuße von 100.000 € verhängt
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 2014
- Entscheidung, 1708 Wörter
- Seiten 103 -106
- https://doi.org/10.33196/oezk201403010301
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Aufgrund verbotener Durchführungen von Zusammenschlüssen verhängte das Kartellgericht („KG“) eine Geldbuße in Höhe von 4.500 €. Da die BWB die Geldbuße für unangemessen niedrig erachtete, brachte sie Rekurs ein, der dazu führte, dass das Kartellobergericht („KOG“) die erstinstanzliche Entscheidung aufhob und an das KG zur neuerlichen Entscheidung zurückverwies. Dem KG wurde aufgetragen, das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums zu prüfen. Das KG konnte keinen entschuldbaren Rechtsirrtum feststellen und verhängte daraufhin wieder eine Geldbuße von 4.500 €. Schließlich erhöhte das KOG aufgrund eines neuerlichen Rekurses der BWB die Geldbuße auf 100.000 €.
- Trampert, Daniela
- Müller, Elisabeth
- Verbotene Durchführung
- Geldbuße.
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- KOG, 27.06.2013, 16 Ok 2/13
- entschuldbarer Rechtsirrtum
- § 29 KartG
- OEZK 2014, 103
- § 17 KartG