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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Verspätung einer um 00:23 Uhr via FinanzOnline eingebrachten Beschwerde gegen einen Bescheid ohne Ankündigung einer Begründung
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 17
- Bundesfinanzgericht, 1335 Wörter
- Seiten 25-26
- https://doi.org/10.33196/afs201901002501
9,80 €
inkl MwStEnthält ein Bescheid keine Ankündigung einer gesondert ergehenden Begründung, obwohl dieses wesentliche Bescheidmerkmal fehlt, so wird trotzdem die Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089). Dies auch dann, wenn eine solche Begründung später tatsächlich ergeht (RS 1).
Anbringen via FinanzOnline gelten erst dann als eingebracht, wenn sie in zur vollständigen Weiterbearbeitung geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Dieser Zeitpunkt wird auf dem Ausdruck des Finanzamtes mit „erstellt“ bezeichnet (RS 2). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 98 Abs 2 BAO
- § 5 FOnV
- Steuerrecht
- BFG, 05.11.2018, RV/6100668/2017
- AFS 2019, 25
- § 245 Abs 1 BAO
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