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AFS

Heft 1, März 2019, Band 17

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 2 - 8, Steuer & Service

Christoph Ritz

Optimierungsbedarf in der BAO idF Jahressteuergesetz 2018

Der Beitrag analysiert einige Änderungen der BAO durch das Jahressteuergesetz 2018 aus rechtsstaatlicher, rechtspolitischer und gesetzestechnischer Sicht und weist auf irreführende Aussagen der ErlRV sowie auf dortige Widersprüche zum Gesetzestext hin.

S. 9 - 10, Steuer & Service

Hubert W. Fuchs

Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen - „Staatenliste“ ab 1.1.2019 (BMF-Info)

Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine „umfassende“ Amtshilfe bestehen, wurde vom BMF eine Staatenliste kundgemacht.

S. 12 - 12, Steuer & Service

Hubert W. Fuchs

Wohnbauförderungsbeitrag 2019 (BMF-Info)

S. 13 - 15, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Gesamtübersicht veröffentlichter BFG-Erkenntnisse

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 15 - 16, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Bezug von Krankengeld und Pflichtveranlagung

§ 41 Abs 1 EStG 1988 enthält eine taxative Aufzählung von Tatbeständen, die zu einer amtswegigen Veranlagung (Pflichtveranlagung) führen. Liegt ein solcher Tatbestand vor und wurde eine Veranlagung nach Einreichung einer Steuererklärung durchgeführt, kommt die Zurücknahme eines Antrages auf Veranlagung nicht in Betracht.

S. 17 - 18, Bundesfinanzgericht

Clemens Endfellner

Bewilligung einer Konteneinschau

Das Finanzamt prüft die Einkommen- und Umsatzsteuer eines verstorbenen Unternehmers. Aufgrund unzureichender Unterlagen und ausbleibender Auskünfte der Erbin wird eine Konteneinschau beantragt, die vom BFG bewilligt wird.

S. 19 - 22, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Bloßer Probebetrieb beim Anschaffungsvorgang oder Verwendung/Nutzung im Unternehmen als Anlagevermögen?

Unter einer erstmaligen Verwendung oder Nutzung eines Wirtschaftsgutes als Anlagevermögen im Unternehmen ist nach dem Charakter der Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer der bestimmungsgemäße Einsatz des Wirtschaftsgutes zur Erzielung von Einnahmen zu verstehen. Davon zu unterscheiden sind sämtliche Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Anschaffung stehen (Probebetrieb, Testläufe, Transportvorgänge, etc) (Rechtssatz). Revision eingebracht (Amtsrevision).

S. 22 - 24, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Säumniszuschlag: Gegen Abweisung eines rechtzeitig eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchens wurde Rechtsmittel eingebracht.

Gemäß § 212 Abs 4 BAO haben Bescheidbeschwerden bei Abweisung zeitgerechter Zahlungserleichterungsansuchen und diesbezügliche Vorlageanträge, wenn sie zeitgerecht, somit insbesondere innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs 3, 2. Satz BAO eingebracht werden, einbringungshemmende und dem zur Folge säumniszuschlagvermeidende Wirkung.

S. 25 - 26, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Verspätung einer um 00:23 Uhr via FinanzOnline eingebrachten Beschwerde gegen einen Bescheid ohne Ankündigung einer Begründung

Enthält ein Bescheid keine Ankündigung einer gesondert ergehenden Begründung, obwohl dieses wesentliche Bescheidmerkmal fehlt, so wird trotzdem die Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089). Dies auch dann, wenn eine solche Begründung später tatsächlich ergeht (RS 1).

Anbringen via FinanzOnline gelten erst dann als eingebracht, wenn sie in zur vollständigen Weiterbearbeitung geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Dieser Zeitpunkt wird auf dem Ausdruck des Finanzamtes mit „erstellt“ bezeichnet (RS 2). Revision nicht zulässig.

S. 27 - 29, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

S. 30 - 32, Verwaltungsgerichtshof

Peter Pülzl

VwGH zur Anwendbarkeit des Freibetrages gemäß § 23 KStG 1988 bei der Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte von inländischen gemeinnützigen Körperschaften

Im Erkenntnis vom 18.10.2018, Ro 2016/15/0040, bestätigt der VwGH die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG 11.8.2016, RV/6100135/2016), dass der Freibetrag gemäß § 23 KStG 1988 im Rahmen der Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte gemäß § 1 Abs 3 Z 3 iVm § 21 Abs 2 und 3 KStG 1988 von inländischen gemeinnützigen Körperschaften nicht zustehe.

S. 33 - 35, Verwaltungsgerichtshof

Klaus Hilber

Unbebautes Grundstück und spätere Errichtung eines Gebäudes vor Verkauf

Der Bebauung des Grundstücks kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Relevanz für die Frage der Steuerverfangenheit eines Grundstücks zu.

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