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Heft 1, März 2022, Band 20

eJournal-Heft
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2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

  • Überblick über die wichtigsten Neuerungen im EStG 1988 für 2022

    S. 2 - 8, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs

    Nachfolgend werden die wichtigsten Neuerungen im EStG 1988 für 2022 zusammengefasst. Sofern nicht ausdrücklich mit einem „BGBl-Hinweis“ versehen, handelt es sich um Änderungen bzw Neuerungen durch das „Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil 1 – ÖkoStRefG 2022 Teil 1“ (Stand: Regierungsvorlage vom 15.12.2021; Beschlussfassung im Nationalrat am 20.1.2022 und im Bundesrat am 3.2.2022; Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Mitte Februar 2022).

  • Berücksichtigung der Gewinnausschüttungen bei GSVG-pflichtigen geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH – SVS-Information

    S. 8 - 9, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs

    Die KSW hat von der SVS folgende Information erhalten: Nach Entdeckung und Beseitigung eines Fehlers in der technischen Schnittstelle zwischen BMF/BRZ und SVS mit Mitte Oktober 2021 konnte die Übermittlung der Daten bezüglich der Gewinnausschüttungen spät, aber doch tatsächlich aufgenommen werden.

  • Säumniszuschläge bei der Umsatzsteuer

    S. 10 - 15, Steuer & Service

    Christoph Ritz

    Der Beitrag behandelt die Festsetzung von Säumniszuschlägen wegen nicht rechtzeitiger Entrichtung der Umsatzsteuer, diesbezügliche (von Amts wegen zu berücksichtigende) Ausnahmen und auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen bzw auf deren Herabsetzung abzielende Antragsrechte.

  • Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen – „Staatenliste“ ab 1.1.2022 (BMF-Info)

    S. 15 - 16, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs

    Diese Übersicht listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe mit Stand 1.1.2022 bestehen. Die Information des BMF vom 16.12.2020, 2020-0.710.689, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

  • Gesamtübersicht veröffentlichter BFG-Erkenntnisse

    S. 16 - 18, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

  • Gebührenpflicht eines stornierten Bestandvertrages

    S. 18 - 19, Bundesfinanzgericht

    Clemens Endfellner

    Die Vertragsparteien schließen einen schriftlichen Pachtvertrag über ein Objekt in einem Einkaufszentrum, das erst errichtet werden wird. Aufgrund der Versagung der baubehördlichen Bewilligung heben sie den Bestandvertrag einvernehmlich auf. Dies hat keine Auswirkung auf die Gebührenpflicht, weil der Vertrag als Konsensualvertrag mit der Willenseinigung über das Objekt, den Zins und die Laufzeit zustande kommt. Die Aufhebung erfolgt ex nunc und beseitigt die anlässlich der Beurkundung ausgelöste Rechtsgeschäftsgebühr nicht.

  • Kilometergeld oder Pendlerpauschale bei Vorliegen einer zweiten Arbeitsstätte?

    S. 20 - 21, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Arbeitsstätte ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Ob die Dienstzuteilung auf Antrag des Beamten oder aus dienstlichen Erfordernissen erfolgt, ist für die gegenständliche Frage des Vorliegens einer Arbeitsstätte nicht von Relevanz, weil in allen Fällen die Erteilung eines dienstlichen Auftrages dazu führt, dass sich der Beamte in Erfüllung seiner Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis an den mitgeteilten Ort zu begeben hat (VwGH 28.2.2007, 2003/13/0104).

  • Fehlende Mailverständigung hindert nicht die wirksame Zustellung

    S. 21 - 22, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Entscheidend für die Zustellung ist alleine der Zeitpunkt, in dem die Daten in der DataBox einlangen. Die zusätzliche Verständigung des Empfängers per E-Mail ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist. Daher berührt das Ausbleiben einer Mitteilung auch an eine gültige E-Mailadresse des FinanzOnline-Teilnehmers nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in die DataBox.

  • Ablösezahlungen für Getränkeautomatenstandorte als solche für Kundenstöcke oder für Mietrechte?

    S. 22 - 26, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Ablösezahlungen für Getränkeautomatenstandorte sind Zahlungen für Kundenstämme. Dies insbesondere, als mit der Übertragung der Standortrechte die Übertragung von Kundenstöcken gemeint ist. Diese Ablösezahlungen sind als Firmenwertfaktoren unabhängig von einer Betriebsveräußerung zu aktivieren und auf 15 Jahre abzuschreiben (RS 1). Revision zulässig.

  • Unzulässigkeit der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für KESt, wenn diesem die KESt als Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden kann

    S. 26 - 26, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie darf nur dann geltend gemacht werden, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei außerhalb des § 9 BAO Haftenden eindeutig feststeht (RS 1). Revision nicht zulässig.

  • BFG-Erkenntnisse kurz & bündig

    S. 27 - 30, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    (Adaptiert) entnommen aus BFG-Newsletter 2021/3 (mit eigenen Ergänzungen) – Teil 2

  • Keine Werbungskostenaufteilung bei gleichzeitiger Tätigkeit als Personalvertreter und Gewerkschaftsfunktionär

    S. 30 - 32, Verwaltungsgerichtshof

    Klaus Hilber

    Die Tätigkeit als Personalvertreter stellt – als Ehrenamt – keine Einkunftsquelle dar; insbesondere fließen daraus im Allgemeinen keine Einnahmen zu. Daraus folgt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufwendungen eines Dienstnehmers im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden dürfen, weil sie nicht der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis dienen.

  • Versicherungsentschädigung nach Gebäudebrand – Steuersatz

    S. 33 - 36, Verwaltungsgerichtshof

    Klaus Hilber

    Auch der Erhalt der Versicherungsentschädigung für die durch den Schadensfall eingetretene Entwertung des Grundstücks bewirkt die Realisierung der stillen Reserven.

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