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AFS

Heft 3, Juni 2021, Band 19

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 82 - 85, Steuer & Service

Christoph Ritz

Rückforderung (Zurückzahlung) gemäß § 241a BAO

Der Beitrag behandelt den durch das AbgÄG 2020 (BGBl I 2019/91) in die BAO eingefügten § 241a.

S. 86 - 86, Steuer & Service

Hubert W. Fuchs

COVID-19 – Übersicht über die steuerliche Behandlung der wichtigsten Zuwendungen bzw Zuschüsse (Stand: März 2021)

Eine Übersicht über die steuerliche Behandlung der wichtigsten Zuwendungen und Zuschüsse enthält EStR 2000 Rz 313h.

S. 87 - 89, Steuer & Service

Peter Pülzl

Arbeitnehmerveranlagung ab 2020: Neuerungen für nichtselbständige Kleinverdienerinnen und Kleinverdiener anhand von Fallbeispielen

Die mit dem Steuerreformgesetz 2020 und dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 vorgenommenen Adaptierungen im Bereich des Tarifs, des Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrages sowie bei der SV-Rückerstattung werden nach einer Darstellung der gesetzlichen Änderungen anhand von Fallbeispielen erläutert. Die Berechnungsergebnisse werden jenen der vorangegangenen Rechtslage gegenübergestellt und die Abweichungen analysiert.

S. 91 - 91, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Gesamtübersicht veröffentlichter BFG-Erkenntnisse

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 92 - 93, Bundesfinanzgericht

Clemens Endfellner

Grunderwerbsteuer bei Eintritt einer auflösenden Bedingung

Der Geschenkgeber überträgt seiner damaligen Lebensgefährtin und Bf die Hälfte eines Grundstückes. Es wird die auflösende Bedingung vereinbart, dass sie ihren Anteil bei der Beendigung der Lebensgemeinschaft zurückgeben muss. Tritt dieses Ereignis ein, greift hinsichtlich der Grunderwerbsteuer § 5 Abs 2 BewG und nicht § 17 Abs 1 GrEStG 1987.

S. 93 - 96, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Keine Kleinunternehmerregelung bei Vermietung aus dem Ausland

Die Vermietung einer Wohnung im Inland führt nicht zu einer umsatzsteuerlichen Ansässigkeit, wenn im Inland weder der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung festgestellt werden kann.

S. 97 - 99, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Veräußerungsgewinn: Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden sowie Gebäude

Irrelevant ist das Vorbringen eines Käufers, lediglich am Standort interessiert zu sein, wo hingegen der Zustand der Gebäude und des beweglichen Zubehörs als unbedeutend anzusehen sei.

S. 100 - 105, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Tie-Breaker der „ständigen Wohnstätte“ gemäß Art 4 Abs 2 lit a DBA Ö-SK – Begriff der „ständigen Wohnstätte“

RS 1: Eine Wohnung, bei der es möglich ist, über längere Zeiträume (Wochen oder Monate) nicht zurückzukehren, ohne Gefahr zu laufen, dass beispielsweise Lebensmittel verderben oder Pflanzen eingehen und in die man für einen längeren Aufenthalt (Wochen oder Monate) nicht ohne Mitnahme persönlicher Gegenstände (Kleidung) zurückkehren kann, erfüllt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht die typischerweise einer „ständigen Wohnstätte“ zukommenden Kriterien.

RS 2: Anders als beim Begriff „Wohnsitz“ iSd BAO, bei dem es lediglich darum geht, dass die Möglichkeit der jederzeitigen Nutzung zu Wohnzwecken besteht, bringt der Begriff „ständige Wohnstätte“ die subjektive Bestimmung der in ihr wohnenden Person zum Ausdruck, die Stätte zum ständigen und eben nicht nur gelegentlichen Wohnen bei sich bietender Gelegenheit benützen zu wollen.

Revision eingebracht (Amtsrevision). Revision zulässig.

S. 105 - 106, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Keine Kürzung einer deutschen Altersrente um anteilige Sonderzahlungen bei der Ermittlung des Welteinkommens

Ob in der deutschen Altersrente Sonderzahlungen enthalten sind und die Voraussetzungen für das Vorliegen von steuerbegünstigten Sonderzahlungen vorliegen, ist jedoch nicht nach deutschem, sondern nach österreichischem Recht zu beurteilen.

S. 107 - 113, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

(Adaptiert) entnommen aus BFG-Newsletter 2021/01 (mit eigenen Ergänzungen)

S. 113 - 115, Verwaltungsgerichtshof

Hubert W. Fuchs

ANHÄNGIGE AMTSREVISIONEN

Fortsetzung der Amtsrevisionen-Übersicht aus Heft 1/2021, 25 ff.

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