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AFS

Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht

Heft 5, Oktober 2014, Band 2014

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 162 - 175, Steuer & Service

Scheiblauer, Markus

Steuerprüfung: quo vadis?

S. 175 - 177, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein (BMF-Info)

Information zur Möglichkeit der Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt („Steuerabkommen-Schweiz“), BGBl III 2012/192, und dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern („Steuerabkommen-Liechtenstein“), BGBl III 2013/301. Die Information des BMF vom 10.12.2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

S. 179 - 180, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Klarstellung zur Kalamitätsnutzung (BMF-Info)

S. 179 - 179, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen – „Staatenliste“ ab 1.1.2015 (BMF-Info)

Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine „umfassende“ Amtshilfe bestehen, wurde vom BMF eine Staatenliste kundgemacht.

S. 180 - 184, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

BFG-Kompakt

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Inhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 185 - 185, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Haftung des Komplementärs gemäß § 12 BAO

Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Daher ist für die Gesellschafter einer OG und die Komplementäre einer KG die Bestimmung des § 128 UGB maßgebend.

S. 186 - 188, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Der Grund, warum Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung dennoch als Werbungskosten Berücksichtigung finden können, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann.

S. 188 - 189, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Kinderfreibetrag

Als Kinder iSd Bundesgesetzes gelten gemäß § 106 Abs 1 EStG 1988 jene, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner (Abs 3) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs 3 EStG 1988 zusteht.

S. 189 - 191, Bundesfinanzgericht

Hubmann, Nadja

Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Liegenschaften verfassungswidrig?

Das BFG hat einen Antrag an den VfGH gestellt, die durch das 1. StabG 2012 in § 20 Abs 2 EStG 1988 eingefügte Wortfolge „oder § 30a Abs 1“ als verfassungswidrig aufzuheben. § 20 Abs 2 EStG 1988 sieht vor, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen grundsätzlich keine Werbungskosten, außer die in § 30 Abs 3 EStG 1988 ausdrücklich erwähnten, abgezogen werden dürfen. Diese Bestimmung kann in Fällen von hohen Fremdwährungskursverlusten dazu führen, dass die Steuerlast höher ist als der tatsächlich erzielte Überschuss.

S. 191 - 193, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Auskunftsaufforderung gemäß § 143 BAO als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt?

Im vorliegenden Fall wurde auf die Bf weder direkt physischer Zwang ausgeübt noch bei Nichtbefolgung der Auskunftsaufforderung angedroht. Die Bf hat im Falle der Nichtbeantwortung des Vorhaltes keine wie immer gearteten Nachteile bzw Zwangsmaßnahmen zu gewärtigen. Sollte das Finanzamt im Fall der Nichtbeantwortung des Auskunftsersuchens die Verhängung einer Zwangsstrafe androhen bzw eine solche mit Bescheid festsetzen, kann die Rechtswidrigkeit des zu Grunde liegenden Auskunftsersuchens im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid über die Festsetzung der Zwangsstrafe geltend gemacht werden. Hinweis: Revision nicht zulässig.

S. 194 - 194, Verwaltungsgerichtshof

Fuchs, Hubert W.

Anhängige Amtsrevisionen

S. 195 - 196, Verwaltungsgerichtshof

Hilber, Klaus

Arbeitszimmer eines Komponisten und Universitätsprofessors

Beim Zusammentreffen von Einkunftsquellen, bei denen der Mittelpunkt jedenfalls außerhalb des Arbeitszimmers liegt (wie gegenständlich der Tätigkeit als Universitätsprofessor), mit einer solchen, bei der dies nicht zutrifft (wie gegenständlich der Tätigkeit als Komponist), kommt die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur bei der Tätigkeit in Betracht, für die berufsbildbezogen der Mittelpunkt jedenfalls im Arbeitszimmer liegt. Bei der Tätigkeit, bei der der Mittelpunkt jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmers liegt, kommt die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer hingegen nicht in Betracht.

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