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AFS

Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht

Heft 5, Juli 2013, Band 2013

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 162 - 167, Steuer & Service

Scheiblauer, Markus

Steuerprüfung: quo vadis?

„TAXES ARE WHAT WE PAY FOR A CIVILIZED SOCIETY“. Diese Weisheit des ehemaligen Richters am obersten US-Gerichtshof Oliver W. Holmes Jr prangt in großen Lettern am Gebäude der US-amerikanischen Bundessteuerverwaltung (Internal Revenue Service) in Washington. Am 1. Juni 1937 ergänzte US-Präsident Franklin D. Roosevelt in einer Rede zur Steuerhinterziehung die Worte von Richter Holmes: „Too many individuals, however, want the civilization at a discount“. Nun, um die auch in Österreich intendierte „Gleichmäßigkeit der Besteuerung“ selbst bei fehlender freiwilliger Steuerleistung sicherzustellen, bedarf es einer effizienten und wirkungsvollen (Steuer-)Prüfung.

S. 171 - 172, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

UFS-kompakt – Gesamtübersicht veröffentlichter UFS-Entscheidungen

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 173 - 176, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

Höhe des Teilwertes der Entnahme

Der vom Finanzamt gewählten Vorgangsweise – Bewertung der Gebäudeentnahme ausschließlich mit dem Gebäude(sach)wert und ohne Berücksichtigung des Ertragswertes – konnte vom UFS nicht gefolgt werden. Das Finanzamt Salzburg-Land hat gegen diese Entscheidung des UFS eine VwGH-Beschwerde zur Zl 2013/15/0140 eingebracht (Amtsbeschwerde).

S. 176 - 177, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

Zeitpunkt der Abziehbarkeit von Sonderausgaben

Die zeitliche Zuordnung von Sonderausgaben richtet sich nach § 19 EStG 1988, soweit sich aus § 18 EStG 1988 nichts Abweichendes ergibt. Danach sind Sonderausgaben in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie gezahlt worden sind.

S. 178 - 179, UFS-Entscheidung

Hubmann, Nadja

FBiG: Keine Rückwirkung der Anschaffung durch GmbH auf das nach Art III UmgrStG eingebrachte Einzelunternehmen

Im Umgründungssteuergesetz sind jene Rechtsgeschäfte, die auf den Einbringungsstichtag rückbezogen werden können, erschöpfend aufgezählt. Die Anschaffung von Wertpapieren durch die GmbH nach dem Einbringungsstichtag und nach Abschluss des Einbringungsvertrages kann dem Einzelunternehmer, der zuvor seinen Betrieb nach Art III UmgrStG eingebracht hat, keinen Anspruch auf den Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) für sein Rumpfwirtschaftsjahr vermitteln.

S. 179 - 180, UFS-Entscheidung

Endfellner, Clemens

Kein Vorsteuerabzug iZm einem Betriebsausflug

Bei Reiseleistungen iSd § 23 UStG 1994 steht für Reisevorleistungen kein Vorsteuerabzug zu. Liegt eine Reise (ein Betriebsausflug) nicht im unternehmerischen Interesse und trägt der Arbeitgeber dennoch die Kosten, welche bei den Arbeitnehmern zu einem Sachbezug führen, hat der Arbeitgeber aus den Reisevorleistungen (Hotelrechnungen, Rechnungen für die Beförderung, Verpflegung, Betreuung etc) keinen Vorsteuerabzug.

S. 180 - 183, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

Fremdüblichkeit und Liebhaberei bei Vermietung eines Grundstückes und von zwei Eigentumswohnungen

Die vom Berufungswerber 2007 vorgenommene Konvertierung des CHF-Kredits in Euro führt im Zeitpunkt ihrer Durchführung zu einer wesentlichen Änderung der Bewirtschaftung, zumal sie nicht Teil der bei einer kleinen Vermietung (Eigentumswohnung) bei Beginn der Betätigung für den gesamten Prognosezeitraum festzulegenden Bewirtschaftungsart, zu der auch die Finanzierung gehört, war. Ihre Auswirkungen sind bei der Liebhabereibeurteilung der Betätigung in der ursprünglich gewählten Art auszuklammern.

S. 183 - 184, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

Verspätet eingebrachter Fristerstreckungsantrag im FinanzOnline-Verfahren

Gemäß § 5 FOVnV 2006 gelten Anbringen erst dann als eingebracht, wenn sie bei der Behörde einlangen. Ein Fristerstreckungsantrag, der zwar am letzten Tag der Frist erstellt wird, aber erst am darauf folgenden Tag beim Finanzamt einlangt, gilt nicht mehr als vor Ablauf der Frist eingebracht. In diesem Fall ist eine Fristerstreckung nicht mehr möglich, weshalb die innerhalb der erstreckten Frist vorgenommene Mängelbehebung der Berufung nicht fristgerecht erfolgt (RS 1 wie RS RV/2577-W/12-RS1).

S. 185 - 187, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

LVO & kleine Vermietung: Eignung einer Prognose, die Liebhabereivermutung zu widerlegen

Die Last der Behauptung und des Beweises der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer Vermietung einer Eigentumswohnung (Betätigung mit Liebhabereivermutung) liegt beim Steuerpflichtigen. Knüpft die vom Bw erstellte Prognose weder an die tatsächliche Finanzierung an und ist in mehreren Punkten unvollständig und mangels Vorlage wesentlicher Beweismittel nicht auf ihre Plausibilität und Richtigkeit überprüfbar, fehlt ihr von vornherein die Eignung, die Liebhabereivermutung zu widerlegen.

S. 188 - 190, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

Pflegeheimkosten der Ehefrau als außergewöhnliche Belastung des Ehemannes

Die außergewöhnliche Belastung setzt eine Leistung aus dem laufenden Einkommen des betreffenden Jahres voraus, nicht jedoch aus Vermögensmitteln oder Ersparnissen. Es kann daher nicht gefordert werden, dass zur Tragung von Pflegeheimkosten eine Eigentumswohnung – die überdies der Wohnsitz ist – verkauft, vermietet oder für einen Kredit belehnt werden muss.

S. 191 - 196, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

UFS-Entscheidungen „kurz & bündig“

S. 196 - 196, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

VwGH: Anhängige Amtsbeschwerden

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