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AFS

Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht

Heft 6, Dezember 2021, Band 19

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 202 - 208, Steuer & Service

Ritz, Christoph

Analogie im Abgabenverfahren

Der Beitrag behandelt Beispiele (aus Rechtsprechung, Literatur und Erlässen des BMF) für die Anwendung der Analogie im Abgabenverfahren.

S. 209 - 210, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

Aufgrund von § 10a Abs 11 KStG 1988 idF COVID-19-StMG gilt eine Körperschaft jedenfalls als niedrigbesteuert, wenn diese in einem Staat ansässig ist, der zum Abschlussstichtag dieses Wirtschaftsjahres in der Liste jener Drittländer geführt wird, die von den Mitgliedstaaten gemeinsam als nicht kooperierende Länder eingestuft worden sind.

Mit Stand 12.10.2021 sind folgende Staaten auf dieser Liste (siehe ABl 413 I vom 12.10.2021, 1 ff): Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Vanuatu.

S. 210 - 210, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Bausparprämie 2022

S. 210 - 211, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Gesamtübersicht veröffentlichter BFG-Erkenntnisse

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 210 - 210, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Zinsersparnis 2022

S. 212 - 214, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Haftungsinanspruchnahme gemäß §§ 9 und 80 BAO betreffend Forschungsprämie

Für eine Aufhebung und Zurückverweisung reicht es bereits, wenn nach Durchführung der notwendigen Ermittlungen ein anderslautender Bescheid erlassen werden könnte oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können.

S. 215 - 219, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Werbungskosten einer Gemeinderätin

Festzuhalten ist, dass es in Hinblick auf § 138 Abs 1 BAO Sache der Bf gewesen wäre, Nachweise zu erbringen oder zumindest der Glaubhaftmachung dienliche Angaben zu machen. In diesem Zusammenhang ist auf den Vorhalt des Bundesfinanzgerichts zu verweisen, in dem nach Erläuterung der Rechtslage die Bf darauf aufmerksam gemacht wurde, dass für jede einzelne Position Nachweise bzw Glaubhaftmachung für den tatsächlichen Aufwand, den Zahlungsfluss, die berufliche Veranlassung und den Werbecharakter zu erbringen sind, und dass für die Fahrtkosten ein Fahrtenbuch oder andere Beweismittel erforderlich sind. Die in der Folge von der Bf übermittelte Belegsammlung ohne nähere Erläuterungen wird den dargelegten Anforderungen nicht ausreichend gerecht.

S. 220 - 221, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Vermietung von vier Apartments ist kein Gewerbebetrieb

Die kurzfristige Vermietung von vier Apartments (Ferienwohnungen) ist den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen, wenn keine über das für eine solche vermögensverwaltende Tätigkeit typische Ausmaß hinausgehende Nebenleistungen erbracht werden (RS 1).

S. 221 - 223, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Anwendbarkeit der Kleinunternehmerreglung bei Vermietung einer Wohnung im Inland durch einen im Ausland wohnhaften Steuerpflichtigen

Für die Frage, ob ein vermietender Unternehmer in Österreich oder im Ausland ansässig ist, ist zunächst festzuhalten, dass ein Unternehmer für sein Gesamtunternehmen nur einen einzigen Ort der Ansässigkeit haben kann. Es ist der (einzige) Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit.

S. 223 - 227, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei Bezug einer steuerfreien Auslandsverwendungszulage; Mitgliedsbeitrag zur Offiziersgesellschaft

Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten stehen nur zu, wenn der Aufwand den Grundbetrag der steuerfreien Auslandsverwendungszulage übersteigt (RS 1).

S. 228 - 230, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Dienstgeberbeitrag für wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH

Übt der zu mehr als 25% („wesentlich“) beteiligte Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GmbH für mehrere Jahre die Geschäftsführung und die operative (anwaltliche) Tätigkeit der Gesellschaft aus, ist er in deren betrieblichen Organismus eingegliedert. Die Vergütung, die er dafür erhält, fällt unter § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 und unterliegt damit dem Dienstgeberbeitrag iSd § 41 FLAG 1967 (RS 1).

S. 231 - 234, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

BFG-Erkenntnisse kurz & bündig

(Adaptiert) entnommen aus BFG-Newsletter 3/2021 (mit eigenen Ergänzungen) – Teil 1

S. 235 - 235, Verwaltungsgerichtshof

Fuchs, Hubert W.

ANHÄNGIGE AMTSREVISIONEN

Fortsetzung der Amtsrevisionen-Übersicht aus Heft 5/2021, 187 ff.

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