Das Finanzministerium sieht im Entwurf des Wartungserlasses 2015 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR 2000) eine Regelung vor, mit welcher die pauschale Aufteilung des Hotel- oder Pensionspreises ab 1.5.2016 bei Zimmern mit Frühstück/Halbpension/Vollpension bzw All-Inclusive auf Beherbergung (13%) und Verpflegung (10%) detailliert und operationalisiert wird. Die Umsetzung dieser Bestimmung ist für die Praxis kompliziert und kann im Regelfall wohl nur durch den Einsatz geeigneter Registrierkassensysteme bzw entsprechender Fakturierungssoftware sichergestellt werden.
Heft 5, November 2015, Band 2015
- ISSN Online: 2309-7396
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Inhalt der Ausgabe
S. 162 - 163, Steuer & Service
Steuerreform 2015/2016 und Umsatzsteuer: Die Auswirkungen des neuen Steuersatzgefüges in der Hotellerie und Gastronomie
S. 164 - 166, Steuer & Service
Vorgehensweise bei der Vorschreibung der KESt iZm verdeckten Ausschüttungen und der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 – BMF-Information
Diese Information des BMF berücksichtigt bereits die mit dem StRefG 2015/2016 erfolgten gesetzlichen Änderungen und die Rechtsprechung des VwGH.
S. 166 - 167, Steuer & Service
Änderung von Kriterien zur Differenzierung von kleinen und großen Vereinsfesten – BMF-Erlass
S. 167 - 168, Steuer & Service
Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich (EAS 3364)
Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.
Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme. Sie setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht erloschen ist.
S. 174 - 178, Bundesfinanzgericht
Schenkung eines Bargeldbetrages zum Ankauf einer Wohnung gegen Einräumung eines Fruchtgenussrechtes
Erfolgt die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes im Wege einer gemischten Schenkung, so bildet nur der entgeltliche Teil die Bemessungsgrundlage für die Gebühr.
S. 178 - 182, Bundesfinanzgericht
Aufhebung einer Festsetzung nach § 201 BAO wegen wesentlicher Verfahrensmängel
Der verfahrensgegenständliche Haftungsbescheid enthält als Begründung lediglich einen Verweis auf den Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung. Der Verzicht auf eine eigenständige zusammenhängende Darstellung des Sachverhalt und dessen rechtlicher Würdigung zieht wesentliche Begründungsmängel nach sich. So hat das Finanzamt bei der Festsetzung einer Abgabe nach § 201 BAO nach ständiger Rechtsprechung des UFS und des BFG jene Sachverhaltselemente zu benennen und den sechs Fallgruppen des § 201 Abs 2 und 3 BAO zuzuordnen, welche die erstmalige Festsetzung der Abgabe rechtfertigen. Dies kann im Rechtsmittelverfahren bzw im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden. Revision eingebracht (Amtsrevision). Revision zulässig.
S. 182 - 185, Bundesfinanzgericht
Unternehmereigenschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils „van der Steen“
Für die Frage der Unternehmereigenschaft eines Geschäftsführers ist nicht auf das Beteiligungsausmaß abzustellen, sondern es ist in einer Gesamtbetrachtung auf den Grad der Selbständigkeit abzustellen, der sich aus der konkreten Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses im Einzelfall ergibt. Trägt der Geschäftsführer danach kein Unternehmerrisiko, liegt jedenfalls eine Unterordnung und keine Selbständigkeit vor. Wer nicht im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Verantwortung handelt, kann jedenfalls kein Unternehmer sein (Rechtssatz). Revision eingebracht (Amtsrevision).
S. 185 - 186, Bundesfinanzgericht
Ärztliche Gutachten zur Altersbestimmung von Asylwerbern sind nicht umsatzsteuerfrei
S. 186 - 186, Bundesfinanzgericht
„Automatische“ Grundstücksübertragung aufgrund der Kirchenverfassung: Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer?
Unterliegt die „automatische“ Grundstücksübertragung aufgrund der Kirchenverfassung der Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer? Ist darauf die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß Art 34 BBG 2001 anwendbar, wenn über mehrere Jahre mit der Grundstücksübertragung zusammenhängende seelsorgerische Aufgaben übertragen wurden? (Abweisung)
S. 195 - 197, Verwaltungsgerichtshof
KESt-Vorschreibung bei verdeckter Ausschüttung weiterhin an GmbH
Abgabenrechtliche Haftungen setzen nach ständiger Rechtsprechung den Bestand einer Abgabenschuld voraus, nicht aber, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber bereits geltend gemacht wurde. Es stößt daher grundsätzlich auf keine Bedenken, die ausschüttende GmbH zur Haftung für die Kapitalertragsteuer aus verdeckten Ausschüttungen heranzuziehen.
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