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Heft 4, August 2018, Band 16

eJournal-Heft
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2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

  • Vertriebsbüro einer Versicherungsgesellschaft keine Hilfsbetriebsstätte (EAS 3399)

    S. 122 - 123, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs
  • Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA-Japan (EAS 3402)

    S. 123 - 124, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs
  • Filmproduktion in Österreich keine Betriebsstätte (EAS 3404)

    S. 124 - 125, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs
  • BFG-Kompakt

    S. 125 - 128, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

  • Verrechnung einer Geschäftsraummiete mit oder ohne Umsatzsteuer

    S. 128 - 130, Bundesfinanzgericht

    Clemens Endfellner

    Ein Unternehmer vermietet einen Gebäudeteil an eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Mieterin. Die Mieterin wird nach dem 31.8.2012 mit Gesamtrechtsnachfolge auf eine neue Mieterin verschmolzen. Laut UStR 2000 Rz 899c ist mangels einer Unternehmeridentität die Miete nunmehr zwingend ohne Umsatzsteuer zu verrechnen. Das BFG teilt diese Ansicht nicht.

  • Einbeziehung öffentlicher Gelder bei der Ermittlung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

    S. 130 - 132, Bundesfinanzgericht

    Peter Pülzl

    Das BFG erkennt in § 35 BewG 1955 idF BGBl I 2012/112 (AbgÄG 2012) keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der entscheidende verfassungsrechtliche Aspekt wird allerdings nicht thematisiert.

  • Katastrophenschaden - Nachweis der Kostentragung

    S. 133 - 134, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Der Eintritt eines bloßen Vermögensschadens stellt jedoch für sich allein noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Es können erst die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens abgesetzt werden (VwGH 22.3.2010, 2010/15/0005; LStR 2002 Rz 838), und zwar im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten.

  • Zwangsstrafe

    S. 134 - 135, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Kommt der Beschwerdeführer der Einreichung der Steuererklärung vor Zustellung des Bescheides betreffend die Festsetzung der Zwangsstrafe nach, mit der die Einreichung der Steuererklärung erwirkt werden sollte, so darf die Zwangsstrafe nicht mehr festgesetzt werden.

  • Nicht erklärte ausländische Kapitaleinkünfte

    S. 136 - 138, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Solange eine Abgabe festgesetzt werden kann, wird sie nicht hinterzogen (RS 1). Da eine Abgabe 5 Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruchs festgesetzt werden kann, wird sie ab dem 6. Jahr hinterzogen (RS 2). Wird in einer Bescheidbegründung auf Berichte der Betriebsprüfung und Niederschriften verwiesen, bewirken diese Verweise, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Bescheidbegründung erklärt wird (RS 3). Revision nicht zulässig.

  • Verfahrenseinstellung nach amtswegiger Löschung der beschwerdeführenden GmbH gemäß § 40 FBG

    S. 139 - 141, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Aufgrund des Wegfalls der organschaftlichen Vertretung infolge Vollbeendigung der gelöschten GmbH fehlte es im gegenständlichen Beschwerdeverfahren an der Möglichkeit, der beschwerdeführenden Gesellschaft eine Rechtsmittelentscheidung zuzustellen. Eine solche konnte daher durch das Gericht nicht wirksam erlassen werden. Das Beschwerdeverfahren war daher einzustellen. Revision nicht zulässig.

  • Benutzung der Postversandbox außerhalb der Öffnungszeiten setzt die postalische Behandlung des Schreibens erst am nächsten Öffnungstag in Gang

    S. 141 - 143, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Im beschwerdegegenständlichen Fall ist es der Bf gelungen nachzuweisen, dass sie die Gebührenentrichtung für ihre eingeschrieben aufgegebene Beschwerde am 20.11.2014, 19:36:37 Uhr in der Postfiliale 4013 Linz außerhalb deren Öffnungszeiten an der Versandbox erledigte. Nicht gelungen ist ihr jedoch damit der Beweis, dass damit auch am 20.11.2014 die postalische Bearbeitung dieses Schreibens erfolgte, die den Postenlauf auch am 20.11.2014 in Gang gesetzt hätte. Die postalische Bearbeitung bei Benutzung einer Versandbox nach Dienstschluss erfolgt nämlich erst am nächsten Tag. Dies sei vergleichbar mit Briefkästen. Revision nicht zulässig.

  • Zulässigkeit eines von einem Bilanzbuchhalter eingebrachten Vorlageantrages

    S. 143 - 144, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Nicht zulässig ist ein Vorlageantrag insbesondere dann, wenn er von einem hiezu nicht Legitimierten eingebracht wird (vgl VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091). Ist eine Bilanzbuchhaltungs GmbH weder bevollmächtigt noch berechtigt zur Einbringung eines Vorlageantrages, ist dieser als unzulässig zurückzuweisen (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

  • Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 im Fall eines „Mietkaufmodells“

    S. 144 - 146, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Auch im Fall eines „Mietkaufmodells“ muss die Hauptwohnsitzbefreiung zustehen, obwohl der Verkäufer erst kurz vor Verkauf Eigentümerstellung erlangte und davor die Wohnung lediglich als Mieter nutzte (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

  • BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

    S. 146 - 149, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs
  • Anhängige Amtsrevisionen

    S. 150 - 153, Verwaltungsgerichtshof

    Hubert W. Fuchs
  • Liebhaberei und Prognoserechnung

    S. 154 - 155, Verwaltungsgerichtshof

    Klaus Hilber

    In einer Prognoserechnung können nur im Prognosezeitraum tatsächlich erwartete Beträge als Werbungskosten Eingang finden

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