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AFS

Heft 4, August 2018, Band 16

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 124 - 125, Steuer & Service

Hubert W. Fuchs

Filmproduktion in Österreich keine Betriebsstätte (EAS 3404)

S. 125 - 128, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

BFG-Kompakt

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 128 - 130, Bundesfinanzgericht

Clemens Endfellner

Verrechnung einer Geschäftsraummiete mit oder ohne Umsatzsteuer

Ein Unternehmer vermietet einen Gebäudeteil an eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Mieterin. Die Mieterin wird nach dem 31.8.2012 mit Gesamtrechtsnachfolge auf eine neue Mieterin verschmolzen. Laut UStR 2000 Rz 899c ist mangels einer Unternehmeridentität die Miete nunmehr zwingend ohne Umsatzsteuer zu verrechnen. Das BFG teilt diese Ansicht nicht.

S. 130 - 132, Bundesfinanzgericht

Peter Pülzl

Einbeziehung öffentlicher Gelder bei der Ermittlung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Das BFG erkennt in § 35 BewG 1955 idF BGBl I 2012/112 (AbgÄG 2012) keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der entscheidende verfassungsrechtliche Aspekt wird allerdings nicht thematisiert.

S. 133 - 134, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Katastrophenschaden - Nachweis der Kostentragung

Der Eintritt eines bloßen Vermögensschadens stellt jedoch für sich allein noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Es können erst die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens abgesetzt werden (VwGH 22.3.2010, 2010/15/0005; LStR 2002 Rz 838), und zwar im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten.

S. 134 - 135, Bundesfinanzgericht

Klaus Hilber

Zwangsstrafe

Kommt der Beschwerdeführer der Einreichung der Steuererklärung vor Zustellung des Bescheides betreffend die Festsetzung der Zwangsstrafe nach, mit der die Einreichung der Steuererklärung erwirkt werden sollte, so darf die Zwangsstrafe nicht mehr festgesetzt werden.

S. 136 - 138, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Nicht erklärte ausländische Kapitaleinkünfte

Solange eine Abgabe festgesetzt werden kann, wird sie nicht hinterzogen (RS 1). Da eine Abgabe 5 Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruchs festgesetzt werden kann, wird sie ab dem 6. Jahr hinterzogen (RS 2). Wird in einer Bescheidbegründung auf Berichte der Betriebsprüfung und Niederschriften verwiesen, bewirken diese Verweise, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Bescheidbegründung erklärt wird (RS 3). Revision nicht zulässig.

S. 139 - 141, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Verfahrenseinstellung nach amtswegiger Löschung der beschwerdeführenden GmbH gemäß § 40 FBG

Aufgrund des Wegfalls der organschaftlichen Vertretung infolge Vollbeendigung der gelöschten GmbH fehlte es im gegenständlichen Beschwerdeverfahren an der Möglichkeit, der beschwerdeführenden Gesellschaft eine Rechtsmittelentscheidung zuzustellen. Eine solche konnte daher durch das Gericht nicht wirksam erlassen werden. Das Beschwerdeverfahren war daher einzustellen. Revision nicht zulässig.

S. 141 - 143, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Benutzung der Postversandbox außerhalb der Öffnungszeiten setzt die postalische Behandlung des Schreibens erst am nächsten Öffnungstag in Gang

Im beschwerdegegenständlichen Fall ist es der Bf gelungen nachzuweisen, dass sie die Gebührenentrichtung für ihre eingeschrieben aufgegebene Beschwerde am 20.11.2014, 19:36:37 Uhr in der Postfiliale 4013 Linz außerhalb deren Öffnungszeiten an der Versandbox erledigte. Nicht gelungen ist ihr jedoch damit der Beweis, dass damit auch am 20.11.2014 die postalische Bearbeitung dieses Schreibens erfolgte, die den Postenlauf auch am 20.11.2014 in Gang gesetzt hätte. Die postalische Bearbeitung bei Benutzung einer Versandbox nach Dienstschluss erfolgt nämlich erst am nächsten Tag. Dies sei vergleichbar mit Briefkästen. Revision nicht zulässig.

S. 143 - 144, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Zulässigkeit eines von einem Bilanzbuchhalter eingebrachten Vorlageantrages

Nicht zulässig ist ein Vorlageantrag insbesondere dann, wenn er von einem hiezu nicht Legitimierten eingebracht wird (vgl VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091). Ist eine Bilanzbuchhaltungs GmbH weder bevollmächtigt noch berechtigt zur Einbringung eines Vorlageantrages, ist dieser als unzulässig zurückzuweisen (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

S. 144 - 146, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 im Fall eines „Mietkaufmodells“

Auch im Fall eines „Mietkaufmodells“ muss die Hauptwohnsitzbefreiung zustehen, obwohl der Verkäufer erst kurz vor Verkauf Eigentümerstellung erlangte und davor die Wohnung lediglich als Mieter nutzte (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

S. 146 - 149, Bundesfinanzgericht

Hubert W. Fuchs

BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

S. 150 - 153, Verwaltungsgerichtshof

Hubert W. Fuchs

Anhängige Amtsrevisionen

S. 154 - 155, Verwaltungsgerichtshof

Klaus Hilber

Liebhaberei und Prognoserechnung

In einer Prognoserechnung können nur im Prognosezeitraum tatsächlich erwartete Beträge als Werbungskosten Eingang finden

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