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Verfahrenseinstellung nach amtswegiger Löschung der beschwerdeführenden GmbH gemäß § 40 FBG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 16
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1607 Wörter, Seiten 139-141

9,80 €

inkl MwSt

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Aufgrund des Wegfalls der organschaftlichen Vertretung infolge Vollbeendigung der gelöschten GmbH fehlte es im gegenständlichen Beschwerdeverfahren an der Möglichkeit, der beschwerdeführenden Gesellschaft eine Rechtsmittelentscheidung zuzustellen. Eine solche konnte daher durch das Gericht nicht wirksam erlassen werden. Das Beschwerdeverfahren war daher einzustellen. Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 82 BAO
  • Steuerrecht
  • AFS 2018, 139
  • BFG, 18.06.2018, RV/5100553/2016
  • § 40 FBG
  • § 80 BAO

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