Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

AFS

Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht

Heft 6, Dezember 2020, Band 18

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

40,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 202 - 206, Steuer & Service

Ritz, Christoph

Lohnsteuerprüfung Neu

Der Beitrag behandelt die ab 1. Juli 2020 bestehenden Neuerungen für die Lohnsteuerprüfung sowie die ab 15. Mai 2020 anlässlich einer Lohnsteuerprüfung zulässige Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen iSd § 37b Abs 7 AMSG.

S. 206 - 206, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Zinsersparnis 2021

S. 207 - 208, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Erlass zu Aufzeichnungspflichten für Plattformen

Der gegenständliche Erlass regelt die Handhabung der in § 18 Abs 11 und 12 UStG 1994 definierten Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen.

S. 208 - 208, Steuer & Service

Fuchs, Hubert W.

Bausparprämie 2021

S. 209 - 210, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Gesamtübersicht veröffentlichter BFG-Erkenntnisse

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 210 - 214, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Verlustrealisierung bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen – Zuflussprinzip

Wie bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten ist der Steuertatbestand erst dann erfüllt, wenn es auch zum Zufluss des vereinbarten Veräußerungserlöses kommt und der Veräußerungsgewinn tatsächlich realisiert wird.

S. 214 - 216, Bundesfinanzgericht

Endfellner, Clemens

Anteilsvereinigung bei der GrESt durch down-stream Verschmelzung

Mit Abschluss eines Verschmelzungsvertrages wird der Anspruch auf Übertragung des Vermögens begründet, der Gesellschafter hat jedoch noch keinen Anspruch auf Übertragung der Anteile. Daher löst der Abschluss eines Verschmelzungsvertrages down-stream noch keine Anteilsvereinigung bei der GrESt aus.

S. 216 - 219, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Hauptwohnsitzbefreiung für Eigenheime bei Übetragung schlichter Miteigentumsanteile

Nach der Bestimmung des § 18 EStG 1988 ist ein Eigenheim ein Wohnhaus im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen.

S. 219 - 221, Bundesfinanzgericht

Hilber, Klaus

Beschwerde wegen Haftungsinanspruchnahme gemäß §§ 9 und 80 BAO

Es ist Sache der Geschäftsführerin, die Gründe darzulegen, die sie an der Entrichtung der Abgaben gehindert haben.

S. 222 - 224, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Bemessung von Sachbezügen für pensionierte Bundesheerangehörige

Die Bestimmungen des BDG bzw des GehaltsG legen Berechnungsmethoden für Kostenbeiträge fest, die ein Beamter seinem Dienstgeber für die Überlassung einer Naturalwohnung bzw einer Dienstwohnung zu leisten hat. Diese gesetzlichen Bestimmungen legen lediglich die Rechte und Pflichten aus dem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, die Bezüge in Geld oder in Sachleistungen sowie die dafür zu leistenden Kostenersätze nach § 24 GehaltsG fest. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere ein Recht auf eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung derartiger Sachleistungen, können aus den Bestimmungen des BDG bzw des GehaltsG nicht abgeleitet werden.

Für die Beurteilung der Frage, ob ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegt, sind lediglich die einkommensteuerlichen Regelungen von Bedeutung. Die diesbezüglichen Regelungen ergeben sich – für Angestellte in privatrechtlichen Dienstverhältnissen genauso wie für öffentlich Bedienstete – aus den Bestimmungen des § 15 bzw § 25 EStG 1988 sowie aus § 2 der SachbezugswerteVO. Für eine abweichende Behandlung einer Naturalwohnung eines öffentlich Bediensteten im Ruhestand kann das BFG keine rechtliche Grundlage und keine sachliche Rechtfertigung erkennen.

S. 225 - 226, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Abzugsfähigkeit von Parteiabgaben als Werbungskosten

Als Mitglied des ***QQ*** Gemeinderates war der Bf unter Androhung des Ausschlusses von einer neuerlichen Nominierung für ein öffentliches Mandat verpflichtet, zumindest 50% der erhaltenen Bezüge an die Partei ***Q*** abzuführen. Da ***QQ*** Gemeinderäte – anders als Stadträte – laut Regulativ für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust ihres Mandates rechnen müssen, sind die strittigen Beträge als Werbungskosten abzugsfähig.

S. 227 - 228, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Zurückweisung einer rechtsmissbräuchlich eingebrachten Leerbeschwerde

Hat eine Partei den Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, in dem sie durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter eine „leere Beschwerde“ einbringt, um zum Beispiel auf dem Umweg eines Mängelbehebungsverfahrens eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist zu erlangen, ist für die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages kein Raum und das bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltete Anbringen sofort zurückzuweisen (siehe auch RV/7105843/2019-RS1). Revision beim VwGH anhängig zur Zahl Ra 2020/13/0065.

S. 229 - 230, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der überreichten Revision (Amtsrevision)

Das vom revisionswerbenden Finanzamt geltend gemachte Risiko, im Falle einer aufhebenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes die beschwerdegegenständlichen auszuzahlenden Umsatzsteuerbeträge nicht einbringen zu können, weil kein bilaterales Abkommen bestehe, das eine Vollstreckungsrechtshilfe vorsehe, ist jedenfalls als eine erhebliche Beeinträchtigung der von der Revisionswerberin zu vertretenden öffentlichen Interessen zu verstehen. Da im gegenständlichen Fall öffentliche Interessen an der Effektuierung eines allfällig positiven Urteilsspruches für den Revisionswerber zwingend entgegenstehen, war dem Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung daher stattzugeben.

S. 230 - 234, Bundesfinanzgericht

Fuchs, Hubert W.

BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

(Adaptiert) entnommen aus BFG-Newsletter 2020/02 (mit eigenen Ergänzungen)

S. 234 - 236, Verwaltungsgerichtshof

Fuchs, Hubert W.

Anhängige Amtsrevisionen

Fortsetzung der Amtsrevisionen-Übersicht aus Heft 5/2020, 193 ff.

Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift

Neu
AFS
Heft 2, April 2024, Band 22
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €