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Fuchs, Hubert W.

Zurückweisung einer rechtsmissbräuchlich eingebrachten Leerbeschwerde

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Hat eine Partei den Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, in dem sie durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter eine „leere Beschwerde“ einbringt, um zum Beispiel auf dem Umweg eines Mängelbehebungsverfahrens eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist zu erlangen, ist für die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages kein Raum und das bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltete Anbringen sofort zurückzuweisen (siehe auch RV/7105843/2019-RS1). Revision beim VwGH anhängig zur Zahl Ra 2020/13/0065.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 274 Abs 5 BAO
  • § 245 Abs 3 BAO
  • § 260 Abs 1 lit a BAO
  • § 274 Abs 3 Z 1 BAO
  • Steuerrecht
  • § 85 BAO
  • § 245 BAO
  • BFG, 04.06.2020, RV/7101804/2019
  • § 250 Abs 1 BAO
  • AFS 2020, 227

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