Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.



Heft 7, Oktober 2013, Band 2013
- ISSN Online:
- 2309-7396
40,00 €
inkl MwSt




Inhalt der Ausgabe
-
S. 242 - 249, Steuer & Service
Markus Scheiblauer -
S. 249 - 250, Steuer & Service
Hubert W. Fuchs -
S. 250 - 250, Steuer & Service
Hubert W. Fuchs -
S. 251 - 253, UFS-Entscheidung
Klaus Hilber -
S. 251 - 251, Steuer & Service
Hubert W. Fuchs -
S. 254 - 255, UFS-Entscheidung
Hubert W. FuchsWenn das Finanzamt die in den Beilagen zu den Energieabgaben-Vergütungsanträgen als nicht steuerbare Umsätze ausgewiesenen Zahlungen aus dem SAGES auf Grund der Außenprüfung als steuerbare Umsätze beurteilt hat, so hat es nur eine andere rechtliche Beurteilung eines bereits offengelegten Sachverhaltes vorgenommen. Dies vermag die Wiederaufnahme der Verfahren nicht zu rechtfertigen; die Wiederaufnahme der Verfahren ist somit zu Unrecht verfügt worden. Das Finanzamt Salzburg-Stadt hat gegen diese Entscheidung des UFS eine VwGH-Beschwerde zur Zl 2013/15/0197 eingebracht (Amtsbeschwerde).
-
S. 256 - 259, UFS-Entscheidung
Klaus HilberDie entgeltliche Aufgabe eines dem MRG unterliegenden im Privatvermögen gehaltenen Mietrechtes stellt keine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 dar, sondern einen nach Maßgabe des § 30 EStG 1988 zu beurteilenden Veräußerungsvorgang.
-
S. 260 - 261, UFS-Entscheidung
Marie Luise Kurahs / Martin Binder -
S. 261 - 263, UFS-Entscheidung
Klaus HilberLiegen die Voraussetzungen der Vorsteuererstattungs-VO (BGBl 1995/279) vor, so sind die Vorsteuern nach diesem Verfahren geltend zu machen (insbesondere ist ein rechtzeitiger Erstattungsantrag erforderlich). Dies auch dann, wenn aufgrund von Vorjahresumsätzen das Unternehmen zur USt-Veranlagung erfasst ist.
-
S. 263 - 263, UFS-Entscheidung
Hubert W. Fuchs -
S. 264 - 266, UFS-Entscheidung
Klaus HilberWerden bei einer freiwilligen Veräußerung zur Vermeidung einer Enteignung Wiederbeschaffungskosten (Kosten für die GB-Eintragung, GrESt, Kosten der Vertragserrichtung etc für eine allfällige Beschaffung von Ersatzgrund) im Vorhinein entschädigt, so sind diese als Teil der Gegenleistung in die GrESt-Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Es handelt sich dabei nicht um eine besondere Entschädigung für eine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke.
-
S. 266 - 267, UFS-Entscheidung
Marie Luise Kurahs / Martin Binder -
S. 267 - 271, UFS-Entscheidung
Hubert W. Fuchs -
S. 271 - 275, Verwaltungsgerichtshof
Hubert W. Fuchs„L-Leaks“: Ein „unter anderem durch Opernballbesuche in Starbegleitung bekannt gewordener Baumeister“ braucht nicht zu warten, ob ein Investigativ-Netzwerk à la Offshore-Leaks seine Steuersachen offenlegt. „L-Leaks“ spielt sich im offiziellen Rechtsinformationssystem des Bundes ab. Dort erkennt man bei dieser Beschreibung leicht „einen Baumeister“ als zentralen Akteur, und zwar nicht einer groß angelegten Abgabenhinterziehung, sondern eines simplen Streits um die Anerkennung von Betriebsausgaben. (Quelle: „Die Presse“ vom 9.6.2013)
-
S. 275 - 276, Verwaltungsgerichtshof
Hubert W. Fuchs