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Heft 1, Februar 2024, Band 22

eJournal-Heft
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2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

  • Abänderung oder Aufhebung auf Nichtbescheide gestützter Bescheide (1. Teil)

    S. 2 - 6, Steuer & Service

    Christoph Ritz

    Dieser zweiteilige Beitrag ist Herrn Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser anlässlich seines 65. Geburtstages gewidmet und behandelt § 295 Abs 4 BAO, eine verfahrensrechtliche Bestimmung, der sich der Jubilar selbst mehrfach literarisch gewidmet hat.

  • Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen – „Staatenliste“ ab 1.1.2024 (BMF-Info)

    S. 7 - 7, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs

    Diese Übersicht listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe mit Stand 1.1.2024 bestehen. Die Information des BMF vom 29.11.2022, 2022-0.855.354, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

  • BMF-Info über die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Aussetzung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland

    S. 8 - 8, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs

    Die Information des BMF vom 18.7.2022, 2022-0.493.052, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

  • Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Russland (BMF-Info)

    S. 9 - 10, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs

    Am 8. August 2023 hat der Präsident Russlands die teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens Russland mit Österreich mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Im BGBl III 2023/200 hat nun auch Österreich kundgemacht, welche Teile des Doppelbesteuerungsabkommens sowie welche Bestimmungen des Protokolls zu diesem Abkommen bis auf weiteres als suspendiert anzusehen sind. Das BMF hat dazu folgende Information veröffentlicht.

  • Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2024

    S. 10 - 10, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs

    Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze („Regelbedarfsätze“) werden jährlich per 1.1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

  • Keine Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Steuer nach dem Aufwand (EAS 3449)

    S. 11 - 11, Steuer & Service

    Hubert W. Fuchs
  • Gesamtübersicht veröffentlichter BFG-Erkenntnisse

    S. 12 - 17, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten BFG-Erkenntnisse (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten BFG-Erkenntnisse wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

  • Grundstücksvermietung als Bestand- oder Dienstbarkeitsvertrag

    S. 17 - 18, Bundesfinanzgericht

    Clemens Endfellner

    Die Vertragsparteien beurkunden einen Vertrag, mit dem die Mieterin berechtigt wird, den Mietgegenstand an ihre Auftragnehmer im Rahmen der Ausführung eines Bauvorhabens zur Nutzung als Wohnlager und für Verwaltungszwecke zu überlassen. Strittig wird, ob dieser Vertrag mit 1% als Bestandvertrag oder mit 2% als Dienstbarkeitsvertrag zu vergebühren ist.

  • Werbungskosten eines Bürgermeisters und LT-Abgeordneten

    S. 19 - 25, Bundesfinanzgericht

    Klaus Hilber

    Unter dem Begriff „Werbung“ (auch Wahlwerbung) ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- und Leistungsinformation zu verstehen. Die betreffenden Aufwendungen müssen daher eine Produkt- und Leistungsinformation beinhalten.

  • Bindungswirkung an ein Strafurteil (gekürzte Urteilsausfertigung) – Abgabenhinterziehung

    S. 25 - 27, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    Die Bindungswirkung eines Strafurteils erstreckt sich nach der Rechtsprechung des VwGH auf die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht. Das Bundesfinanzgericht ist bei seiner Entscheidung auf Grund der dargestellten Bindungswirkung folglich verpflichtet, bei seiner steuerlichen Würdigung von den konkreten Tatsachenfeststellungen des betreffenden Urteiles auszugehen, unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Revision zulässig.

  • BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

    S. 28 - 31, Bundesfinanzgericht

    Hubert W. Fuchs

    (Adaptiert) entnommen aus BFG-Newsletter 2023/02 (mit eigenen Ergänzungen) – 1. Teil

  • Anhängige Amtsrevisionen

    S. 32 - 33, Verwaltungsgerichtshof

    Hubert W. Fuchs

    Fortsetzung der Amtsrevisionen-Übersicht aus Heft 6/2023, 233 ff.

  • Elektronische Zustellung eines Mängelbehebungsauftrages

    S. 34 - 35, Verwaltungsgerichtshof

    Klaus Hilber

    Die Erläuterungen zu § 98 Abs 2 BAO enthalten den Satz, der Zeitpunkt, in dem die Daten „in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt“ seien, sei „bei FinanzOnline der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox“ (270 BlgNR 23. GP 13). Die Auffassung, „die Databox“ im Sinne dieses Satzes könne nur eine solche sein, zu der der Empfänger Zugang habe, findet Deckung im Gesetz, weil sich ein Speicherbereich, zu dem der Empfänger keinen Zugang hat, nicht als sein „elektronischer Verfügungsbereich“ verstehen lässt (vgl VwGH 31.7.2013, 2009/13/0105).

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