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AFS

Heft 4, Mai 2013, Band 2013

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 122 - 123, Steuer & Service

Hubert W. Fuchs

Israelischer Gesellschaftergeschäftsführer (EAS 3322)

S. 123 - 124, Steuer & Service

Hubert W. Fuchs

Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung (EAS 3323)

S. 124 - 125, UFS-Entscheidung

Klaus Hilber

UFS-kompakt – Gesamtübersicht veröffentlichter UFS-Entscheidungen

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 125 - 133, UFS-Entscheidung

Hubert W. Fuchs

Beschränkung der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 auf unbeschränkt steuerpflichtige Beteiligungskörperschaften verstößt gegen Niederlassungsfreiheit

Die Einschränkung der Möglichkeit der Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 2. Satz KStG 1988 auf Beteiligungen an „unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften“ verstößt gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und ist somit unionsrechtswidrig. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.

In unionsrechtskonformer Interpretation der nationalen Norm ist bei Erfüllung aller anderen Tatbestandsvoraussetzungen eine Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 daher auch bei der Anschaffung einer Beteiligung an einer Beteiligungskörperschaft, die zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, zu gewähren.

S. 134 - 135, UFS-Entscheidung

Marie-Luise Kurahs / Martin Binder

Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei negativem Einkommen des Gruppenträgers

S. 135 - 138, UFS-Entscheidung

Klaus Hilber

Künstler: Wandel von „Hobby“ in erwerbswirtschaftliche Tätigkeit

Stellt ein akademisch gebildeter Künstler aus seinem Werk Bilder in mehreren Ausstellungen aus, präsentiert sein umfangreiches Werk auf einer professionell erstellten Homepage, die eine direkte Kontaktaufnahme ermöglicht und wird Mitglied eines Künstlervereines, der ihm die Teilnahme an Ausstellungen ermöglicht, wird die Tätigkeit fortan in einer Art und Weise betrieben, dass nicht mehr von einer Hobbytätigkeit gesprochen werden kann.

S. 138 - 138, UFS-Entscheidung

Marie-Luise Kurahs / Martin Binder

Verlustvortrag der aufnehmenden Gesellschaft bei einer Verschmelzung

S. 139 - 143, UFS-Entscheidung

Klaus Hilber

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wird in Abholfällen die Identität des Abholenden nicht festgehalten, handelt der Unternehmer nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Er hat daher keinen Vertrauensschutz iSd Art 7 Abs 4 UStG 1994.

S. 144 - 146, UFS-Entscheidung

Hubert W. Fuchs

Steuerschuldner ist der Halter des Fahrzeuges nach EKHG

Unter dem Halter ist nach der Rechtsprechung des OGH die Person zu verstehen, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgebend ist, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (OGH 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z).

S. 147 - 148, UFS-Entscheidung

Hubert W. Fuchs

Verjährung der Festsetzung der Normverbrauchsabgabe

Die Normverbrauchsabgabe zählt nicht zu den Verbrauchsteuern und unterliegt daher auch nicht der verkürzten Verjährung von drei Jahren, sondern der allgemeinen Verjährungsfrist von fünf Jahren.

S. 148 - 150, UFS-Entscheidung

Klaus Hilber

Vorsteuerabzug: Kfz, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen

Unter Kraftfahrzeugen, die „zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen“ sind nur solche Kfz zu verstehen, die zu mindestens 80% zur Personenbeförderung verwendet werden.

S. 150 - 152, UFS-Entscheidung

Klaus Hilber

Beginn des Liquidationszeitraumes

Die stillschweigende Änderung des Gesellschaftszweckes und die Einstellung der werbenden Tätigkeit sowie die Versilberung des Gesellschaftsvermögens können im Hinblick auf fehlende Formerfordernisse das Vorliegen eines gesetzlich normierten Auflösungstatbestandes nicht ersetzen und nicht den Eintritt in die Liquidationsphase bewirken.

S. 152 - 155, UFS-Entscheidung

Hubert W. Fuchs

UFS-Entscheidungen „kurz & bündig“

S. 155 - 157, Verwaltungsgerichtshof

Hubert W. Fuchs

VwGH: Anhängige Amtsbeschwerden

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