Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.
- ISSN Online: 2309-7396
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Inhalt der Ausgabe
S. 122 - 122, Steuer & Service
Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen ab 8. Mai 2013
S. 122 - 123, Steuer & Service
Israelischer Gesellschaftergeschäftsführer (EAS 3322)
S. 123 - 124, Steuer & Service
Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung (EAS 3323)
S. 124 - 125, UFS-Entscheidung
UFS-kompakt – Gesamtübersicht veröffentlichter UFS-Entscheidungen
S. 125 - 133, UFS-Entscheidung
Beschränkung der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 auf unbeschränkt steuerpflichtige Beteiligungskörperschaften verstößt gegen Niederlassungsfreiheit
Die Einschränkung der Möglichkeit der Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 2. Satz KStG 1988 auf Beteiligungen an „unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften“ verstößt gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und ist somit unionsrechtswidrig. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
In unionsrechtskonformer Interpretation der nationalen Norm ist bei Erfüllung aller anderen Tatbestandsvoraussetzungen eine Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 daher auch bei der Anschaffung einer Beteiligung an einer Beteiligungskörperschaft, die zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, zu gewähren.
S. 134 - 135, UFS-Entscheidung
Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei negativem Einkommen des Gruppenträgers
S. 135 - 138, UFS-Entscheidung
Künstler: Wandel von „Hobby“ in erwerbswirtschaftliche Tätigkeit
Stellt ein akademisch gebildeter Künstler aus seinem Werk Bilder in mehreren Ausstellungen aus, präsentiert sein umfangreiches Werk auf einer professionell erstellten Homepage, die eine direkte Kontaktaufnahme ermöglicht und wird Mitglied eines Künstlervereines, der ihm die Teilnahme an Ausstellungen ermöglicht, wird die Tätigkeit fortan in einer Art und Weise betrieben, dass nicht mehr von einer Hobbytätigkeit gesprochen werden kann.
S. 138 - 138, UFS-Entscheidung
Verlustvortrag der aufnehmenden Gesellschaft bei einer Verschmelzung
S. 139 - 143, UFS-Entscheidung
Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Wird in Abholfällen die Identität des Abholenden nicht festgehalten, handelt der Unternehmer nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Er hat daher keinen Vertrauensschutz iSd Art 7 Abs 4 UStG 1994.
S. 144 - 146, UFS-Entscheidung
Steuerschuldner ist der Halter des Fahrzeuges nach EKHG
Unter dem Halter ist nach der Rechtsprechung des OGH die Person zu verstehen, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgebend ist, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (OGH 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z).
Die Normverbrauchsabgabe zählt nicht zu den Verbrauchsteuern und unterliegt daher auch nicht der verkürzten Verjährung von drei Jahren, sondern der allgemeinen Verjährungsfrist von fünf Jahren.
S. 148 - 150, UFS-Entscheidung
Vorsteuerabzug: Kfz, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen
Unter Kraftfahrzeugen, die „zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen“ sind nur solche Kfz zu verstehen, die zu mindestens 80% zur Personenbeförderung verwendet werden.
Die stillschweigende Änderung des Gesellschaftszweckes und die Einstellung der werbenden Tätigkeit sowie die Versilberung des Gesellschaftsvermögens können im Hinblick auf fehlende Formerfordernisse das Vorliegen eines gesetzlich normierten Auflösungstatbestandes nicht ersetzen und nicht den Eintritt in die Liquidationsphase bewirken.
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