Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.



Heft 4, Mai 2013, Band 2013
- ISSN Online:
- 2309-7396
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Inhalt der Ausgabe
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S. 122 - 122, Steuer & Service
Hubert W. Fuchs -
S. 122 - 123, Steuer & Service
Hubert W. Fuchs -
S. 123 - 124, Steuer & Service
Hubert W. Fuchs -
S. 124 - 125, UFS-Entscheidung
Klaus Hilber -
S. 125 - 133, UFS-Entscheidung
Hubert W. FuchsDie Einschränkung der Möglichkeit der Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 2. Satz KStG 1988 auf Beteiligungen an „unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften“ verstößt gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und ist somit unionsrechtswidrig. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
In unionsrechtskonformer Interpretation der nationalen Norm ist bei Erfüllung aller anderen Tatbestandsvoraussetzungen eine Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 daher auch bei der Anschaffung einer Beteiligung an einer Beteiligungskörperschaft, die zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, zu gewähren.
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S. 134 - 135, UFS-Entscheidung
Marie-Luise Kurahs / Martin Binder -
S. 135 - 138, UFS-Entscheidung
Klaus HilberStellt ein akademisch gebildeter Künstler aus seinem Werk Bilder in mehreren Ausstellungen aus, präsentiert sein umfangreiches Werk auf einer professionell erstellten Homepage, die eine direkte Kontaktaufnahme ermöglicht und wird Mitglied eines Künstlervereines, der ihm die Teilnahme an Ausstellungen ermöglicht, wird die Tätigkeit fortan in einer Art und Weise betrieben, dass nicht mehr von einer Hobbytätigkeit gesprochen werden kann.
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S. 138 - 138, UFS-Entscheidung
Marie-Luise Kurahs / Martin Binder -
S. 139 - 143, UFS-Entscheidung
Klaus HilberWird in Abholfällen die Identität des Abholenden nicht festgehalten, handelt der Unternehmer nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Er hat daher keinen Vertrauensschutz iSd Art 7 Abs 4 UStG 1994.
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S. 144 - 146, UFS-Entscheidung
Hubert W. FuchsUnter dem Halter ist nach der Rechtsprechung des OGH die Person zu verstehen, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgebend ist, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (OGH 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z).
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S. 147 - 148, UFS-Entscheidung
Hubert W. FuchsDie Normverbrauchsabgabe zählt nicht zu den Verbrauchsteuern und unterliegt daher auch nicht der verkürzten Verjährung von drei Jahren, sondern der allgemeinen Verjährungsfrist von fünf Jahren.
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S. 148 - 150, UFS-Entscheidung
Klaus HilberUnter Kraftfahrzeugen, die „zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen“ sind nur solche Kfz zu verstehen, die zu mindestens 80% zur Personenbeförderung verwendet werden.
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S. 150 - 152, UFS-Entscheidung
Klaus HilberDie stillschweigende Änderung des Gesellschaftszweckes und die Einstellung der werbenden Tätigkeit sowie die Versilberung des Gesellschaftsvermögens können im Hinblick auf fehlende Formerfordernisse das Vorliegen eines gesetzlich normierten Auflösungstatbestandes nicht ersetzen und nicht den Eintritt in die Liquidationsphase bewirken.
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S. 152 - 155, UFS-Entscheidung
Hubert W. Fuchs -
S. 155 - 157, Verwaltungsgerichtshof
Hubert W. Fuchs