Beschränkung der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 auf unbeschränkt steuerpflichtige Beteiligungskörperschaften verstößt gegen Niederlassungsfreiheit
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2013
- UFS-Entscheidung, 5439 Wörter
- Seiten 125 -133
- https://doi.org/10.33196/afs201304012501
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Die Einschränkung der Möglichkeit der Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 2. Satz KStG 1988 auf Beteiligungen an „unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften“ verstößt gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und ist somit unionsrechtswidrig. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
In unionsrechtskonformer Interpretation der nationalen Norm ist bei Erfüllung aller anderen Tatbestandsvoraussetzungen eine Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 daher auch bei der Anschaffung einer Beteiligung an einer Beteiligungskörperschaft, die zwar nicht
- Fuchs, Hubert W.
- UFS, 16.04.2013, RV/0073-L/11, (miterledigt RV/0074-L/11, RV/0801-L/12, RV/0802-L/12, RV/0798-L/12)
- Art 49 AEUV
- § 9 Abs 7 KStG
- Steuerrecht
- § 289 Abs 1 BAO
- AFS 2013, 125
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