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Hilber, Klaus

Vorsteuerabzug: Kfz, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen

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Unter Kraftfahrzeugen, die „zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen“ sind nur solche Kfz zu verstehen, die zu mindestens 80% zur Personenbeförderung verwendet werden.

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2013, 148
  • Steuerrecht
  • § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG
  • UFS, 19.03.2013, RV/0799-G/10

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