Die Einbeziehung sondersteuersatzbegünstigter Substanzgewinne in die Bemessungsgrundlage für den GFB führt nicht dazu, dass ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Gegebenenfalls ist eine Zuordnung des GFB vorzunehmen.
- ISSN Online: 2309-7396
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Inhalt der Ausgabe
S. 10 - 11, Steuer & Service
Gewinnfreibetrag – Vorgangsweise bei sondersteuersatzbegünstigten Gewinnteilen (BMF-Info)
S. 11 - 12, Steuer & Service
BMF-Information zur Nachversteuerung nach § 11a Abs 3 EStG 1988
S. 12 - 13, Steuer & Service
Übergang von Verlustvorträgen bei Tod des Steuerpflichtigen
Das BMF nimmt das Erkenntnis des VwGH vom 25.4.2013, 2010/15/0131, 2011/15/0143, zum Anlass, die in EStR 2000 Rz 4534 und 4535 vertretene Ansicht über den Übergang des Verlustvortrages (Verlustabzug gemäß § 18 Abs 6 und 7 EStG 1988) auf Erben zu ändern. Ab der Veranlagung 2013 sind EStR 2000 Rz 4534 und 4535 nicht mehr anzuwenden und werden durch die gegenständliche Info ersetzt (siehe auch Punkt 5). Diese Info wird im Zuge der nächsten Wartung der EStR 2000 in diese integriert.
S. 14 - 19, Steuer & Service
Private Grundstücksveräußerungen iSd § 30 EStG 1988 und Hauptwohnsitzbefreiung
Das BMF hat am 5.6.2013 den schon lange erwarteten ESt-Richtlinien-Wartungserlass 2013 in einem Umfang von unglaublichen beinahe 700 Seiten veröffentlicht (BMF-010203/0252-VI/6/2013). In diesem Beitrag wird auf die Definitionen von Grundstücken eingegangen und den in der Praxis bedeutsamen Steuerbefreiungstatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung näher eingegangen.
S. 19 - 20, UFS-Entscheidung
UFS-kompakt – Gesamtübersicht veröffentlichter UFS-Entscheidungen
Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.
Ausländische Verluste sind gemäß § 2 Abs 8 EStG 1988 beim inländischen Einkommen zu berücksichtigen. Dies setzt voraus, dass die Verluste in einer Steuererklärung und nachfolgend in einem Veranlagungsbescheid ausgewiesen werden. Wird die Aufnahme in eine Steuererklärung unterlassen, ist eine Nachholung der Verluste in einem späteren Jahr unzulässig („Nachholungsverbot“). Nicht erklärte Auslandsverluste der Jahre 2006–2008 können daher nicht erstmalig bei der Veranlagung des Jahres 2010 abgezogen werden.
S. 22 - 23, UFS-Entscheidung
Chatdienstleistungen – Ab 1. Juli 2006 keine auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen
Chatdienstleistungen mit sexuellem Inhalt stellen nach der in den Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwendenden Verordnung (EG) Nr 1777/2005, welche mit 1. Juli 2006 in Kraft trat, keine auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen gemäß § 3a Abs 10 Z 15 UStG 1994 (idF BGBl I 2003/71) dar. Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich daher nach der Generalklausel des § 3a Abs 12 UStG 1994 in der bis 1.1.2010 geltenden Fassung (Rechtssatz).
S. 23 - 24, UFS-Entscheidung
Fußpflegekosten als Kosten der Heilbehandlung neben dem Behindertenpauschbetrag
Fußpflegekosten stellen keine Kosten der ärztlichen Heilbehandlung, ärztlich verordnete Kur- oder Therapiekosten dar, welche neben den Pauschbeträgen für Behinderung geltend gemacht werden können. Derartige Ausgaben sind bei einer nachgewiesenen Behinderung mit dem gesetzlichen Pauschbetrag abgegolten.
S. 25 - 26, UFS-Entscheidung
Geldspenden an nicht in der Spendenliste eingetragene Organisationen
Die für die Spendenbegünstigung in Betracht kommenden Zuwendungsempfänger sind im § 4a Z 1 und 2 EStG 1988 (ab 2012: § 4a Abs 2 bis 5 EStG 1988) erschöpfend aufgezählt und in einer Spendenliste iSd § 4a Z 4 EStG 1988 (ab 2012: § 4a Abs 7 Z 1 EStG 1988) erfasst (Rechtssatz).
S. 26 - 29, UFS-Entscheidung
Verfassungswidrigkeit der Kirchenfinanzierung aus dem Steueraufkommen?
In dieser nicht alltäglichen Berufung begehrt der Bw die Reduktion der festgesetzten Einkommensteuer um jenen Betrag, welcher anteilig zur „verfassungsrechtswidrigen Kirchenfinanzierung“ vorgesehen ist.
S. 31 - 34, Verwaltungsgerichtshof
Monatsfrist des § 82 Abs 8 KFG 1967 wird durch ein vorübergehendes oder auch mehrmaliges Verlassen des Bundesgebietes unterbrochen!
Die vom UFS vertretene Ansicht, dass ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland die 1-Monatsfrist des § 82 Abs 8 KFG 1967 nicht unterbreche, das heißt bei neuerlicher Einbringung des Fahrzeuges die Frist nicht mit der (neuerlichen) Einbringung zu rechnen sei, findet nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes im Gesetz keine Deckung. Dieses Erkenntnis hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf die Kfz-Steuer, sondern auch auf die NoVA.
Der Gesetzgeber hat bereits reagiert und am 17.12.2013 einen Initiativantrag (113/A XXV. GP) zur Änderung des § 82 Abs 8 KFG 1967 eingebracht. Die Änderung soll rückwirkend mit 14.8.2002 (!) in Kraft treten; fraglich ist, ob diese rückwirkende Gesetzesänderung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält.
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