Seit 1.4.2012 werden Gewinne/Überschüsse aus der Veräußerung von Grundstücken – unabhängig davon, ob es sich um betriebliche oder private Grundstücke handelt und auch unabhängig von der Behaltedauer – ertragsteuerlich stets erfasst, sofern nicht eine Befreiungsbestimmung anwendbar ist.
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- ISSN Online: 2309-7396
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inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 82 - 86, Aufsatz
Grundstücksveräußerungen im außerbetrieblichen Bereich ab 1.4.2012 im Überblick
S. 86 - 86, Steuer & Service
Eintritt einer liechtensteinischen Gesellschaft in den Schutz des österreichisch-liechtensteinischen DBA (EAS 3315)
S. 87 - 92, Steuer & Service
Auswirkung der Gruppenbesteuerung auf das Abgabenaufkommen
Die Gruppenbesteuerung ermöglicht eine raschere Verwertung von Verlusten, die sonst als Abzüge von Verlustvorträgen einige Jahre später steuerlich wirksam geworden wären (oder möglicherweise auch nicht). Bei Auslandsverlusten ist eine Nachversteuerung vorgesehen, sobald die Verluste in späteren Gewinnjahren dort einkommens- bzw steuermindernd geltend gemacht werden können oder die ausländische Gesellschaft aus der Gruppe (wirtschaftlich) ausscheidet. Es handelt sich daher in den meisten Fällen nur um eine Steuerstundung und nicht um eine endgültige Begünstigung; allerdings stellt die zeitliche Dimension der Steuerstundung einen wichtigen betriebswirtschaftlichen Aspekt dar.
Im März wurden Änderungen im EStG zur steuerlichen Förderung von Pendlern beschlossen (BGBl I 53/2013). Mit dieser Novelle zum EStG 1988 wurden die Bestimmungen zum Pendlerpauschale verschärft und präzisiert sowie ein neuer Steuerabsetzbetrag – populistisch „Pendlereuro“ genannt – eingeführt. In diesem Beitrag werden die Aussagen einer BMF-Info sowie die neuen Bestimmungen auszugsweise dargestellt.
S. 94 - 96, UFS-Entscheidung
UFS-kompakt – Gesamtübersicht veröffentlichter UFS-Entscheidungen
Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.
S. 97 - 99, UFS-Entscheidung
Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechten an einer GmbH & Co OEG
Eine Personengesellschaft kann ein Genussrecht in der Ausgestaltung als Substanzgenussrecht emittieren. Wird dieses Substanzgenussrecht von einer Kapitalgesellschaft erworben, sind die Ausschüttungen nicht nach § 10 KStG 1988 steuerfrei.
Eine Schätzung wegen mangelhafter Aufzeichnungen ist nur für die von der Abgabenbehörde überprüften Zeiträume (USO-Zeitraum) zulässig, weil dem Abgabepflichtigen ansonsten die Möglichkeit, die sachliche Richtigkeit seiner Aufzeichnungen zu beweisen, nicht offen steht.
Wird das einzige Gruppenmitglied einer zweigliedrigen Gruppe vor Ablauf der Frist von drei Jahren des Bestehens auf den Gruppenträger verschmolzen, ist die steuerliche Gruppe rückwirkend zu beendigen.
S. 102 - 104, UFS-Entscheidung
Übernahme einer Verwaltungsstrafe – Entgelt von dritter Seite?
Wenn die Abzugsverbote des § 20 EStG 1988 grundsätzlich auch nur ausgabenseitig wirken, so erfordern sie systematisch, dass auch die Einnahmen (zB Schadloshaltungszahlungen), die mit Aufwendungen iSd § 20 Abs 1 EStG 1988 (zB Verwaltungsstrafe) in unmittelbaren Zusammenhang stehen, steuerfrei bleiben. Mangels Veranlassungszusammenhang handelt es sich bei der Schadloshaltungszahlung durch einen Vertragspartner des Arbeitgebers im gegenständlichen Fall um keinen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Die Schadloshaltungszahlung erfolgte nämlich auf Grund eines sich aus einem Werk-Rahmenvertrag ergebenden zivilrechtlichen Schadensausgleichsanspruches. Das Finanzamt Salzburg-Stadt hat gegen diese Entscheidung des UFS eine VwGH-Beschwerde zur Zl 2013/15/0128 eingebracht (Amtsbeschwerde).
S. 105 - 107, UFS-Entscheidung
Wann sind Katastrophenbeihilfen für Waldschäden steuerbefreit?
Beihilfen an gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe stellen grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen dar, sofern sie nicht ausdrücklich unter den Tatbestand einer Steuerbefreiung fallen. Katastrophenbeihilfen können auf Grund von § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 (Hilfsbedürftigkeit) oder § 3 Abs 1 Z 16 EStG 1988 (Beseitigung von Schäden) steuerfrei sein. Dabei ist der Zusammenhang der Z 16 mit § 20 Abs 2 EStG 1988, welcher eine Aufwandskürzung vorsieht, zu berücksichtigen. Der Tatbestand der Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist widerspruchsfrei zur Steuerbefreiung nach Z 16 auszulegen. Daraus folgt, dass nicht jede Katastrophenbeihilfe für entgangenen Gewinn generell die Steuerfreiheit wegen Hilfsbedürftigkeit erfüllen kann. Eine inhaltliche Prüfung der Steuerbefreiung wegen Hilfsbedürftigkeit hat nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls zu erfolgen.
Gemischt genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude sind nach allgemeiner Rechtsmeinung in einen betrieblich sowie einen privat genutzten Teil aufzuteilen. Eine Aufteilung findet nur dann nicht statt, wenn der betrieblich oder der privat genutzte Teil von untergeordneter Bedeutung ist.
S. 111 - 112, UFS-Entscheidung
Kein Hälftesteuersatz bei Unternehmensverkauf und nachfolgender Konsulententätigkeit
Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen und schließt er gleichzeitig mit der Käuferin einen Konsulentenvertrag für fünf Jahre ab aufgrund dessen er einerseits den verkauften Kundenstock in den Betrieb der Käuferin integrieren und sich an der Akquisition neuer Kunden beteiligen soll, liegt keine Einstellung der Erwerbstätigkeit vor. Der Hälftesteuersatz steht daher in solchen Fällen nicht zu.
S. 112 - 114, UFS-Entscheidung
Wesentliche Betriebsgrundlage eines neu gegründeten Betriebes
Bei einem Arbeitsvermittlungs- bzw Arbeitskräfteüberlassungsbetrieb stellen die zu vermittelnden bzw zu überlassenden Arbeitnehmer eine wesentliche Betriebsgrundlage dar.
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