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Hubmann, Nadja

Kein Hälftesteuersatz bei Unternehmensverkauf und nachfolgender Konsulententätigkeit

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Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen und schließt er gleichzeitig mit der Käuferin einen Konsulentenvertrag für fünf Jahre ab aufgrund dessen er einerseits den verkauften Kundenstock in den Betrieb der Käuferin integrieren und sich an der Akquisition neuer Kunden beteiligen soll, liegt keine Einstellung der Erwerbstätigkeit vor. Der Hälftesteuersatz steht daher in solchen Fällen nicht zu.

  • Hubmann, Nadja
  • AFS 2013, 111
  • UFS, 13.02.2013, RV/1986-W/12
  • Steuerrecht
  • § 24 Abs 4 EStG
  • § 37 Abs 5 EStG

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