


Aufteilung gemischt genutzter Gebäude
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2013
- Inhalt:
- UFS-Entscheidung
- Umfang:
- 2577 Wörter, Seiten 107-111
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Gemischt genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude sind nach allgemeiner Rechtsmeinung in einen betrieblich sowie einen privat genutzten Teil aufzuteilen. Eine Aufteilung findet nur dann nicht statt, wenn der betrieblich oder der privat genutzte Teil von untergeordneter Bedeutung ist.
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- Hilber, Klaus
-
- Steuerrecht
- § 4 Abs 3 EStG
- UFS, 04.02.2013, RV/0839-W/08
- AFS 2013, 107
Gemischt genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude sind nach allgemeiner Rechtsmeinung in einen betrieblich sowie einen privat genutzten Teil aufzuteilen. Eine Aufteilung findet nur dann nicht statt, wenn der betrieblich oder der privat genutzte Teil von untergeordneter Bedeutung ist.
- Hilber, Klaus
- Steuerrecht
- § 4 Abs 3 EStG
- UFS, 04.02.2013, RV/0839-W/08
- AFS 2013, 107