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Aufteilung gemischt genutzter Gebäude

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2013
Inhalt:
UFS-Entscheidung
Umfang:
2577 Wörter, Seiten 107-111

9,80 €

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Gemischt genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude sind nach allgemeiner Rechtsmeinung in einen betrieblich sowie einen privat genutzten Teil aufzuteilen. Eine Aufteilung findet nur dann nicht statt, wenn der betrieblich oder der privat genutzte Teil von untergeordneter Bedeutung ist.

  • Hilber, Klaus
  • Steuerrecht
  • § 4 Abs 3 EStG
  • UFS, 04.02.2013, RV/0839-W/08
  • AFS 2013, 107

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