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AFS

Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht

Heft 2, April 2014, Band 2014

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7396

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Inhalt der Ausgabe

S. 42 - 50, Steuer & Service

Scheiblauer, Markus

Steuerprüfung: quo vadis?

S. 50 - 51, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

UFS-kompakt – Gesamtübersicht veröffentlichter UFS-Entscheidungen

Diese Übersicht gibt die in der Findok mit Rechtssatz veröffentlichten Berufungsentscheidungen (ohne Zoll und FinStrG) unter Angabe des jeweiligen Entscheidungsdatums, der Geschäftszahl sowie einer schlagwortartigen Beschreibung des Entscheidungsinhaltes wieder und versteht sich als Kompaktübersicht. Die hier dargestellten UFS-Entscheidungen wurden seit dem letzten AFS-Heft in der Findok veröffentlicht.

S. 52 - 54, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

Vermietung von drei Gebäuden als Einkunftsquelle

Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen (Klärung der Beurteilungseinheit, Höhe der Zinsen, Feststellungen zur Durchführung einer Kriterienprüfung, Vorliegen von Unwägbarkeiten etc) war der Aufhebung der Vorrang vor der Fortsetzung der zweitinstanzlichen Ermittlungen zu geben.

S. 54 - 58, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

„Wetten“ auf aufgezeichnete Hunde- oder Pferderennen: Keine Sportwette, sondern Glücksspiel iSd § 1 Abs 1 GSpG

Bei den auf Terminals, laufend beschickt durch einen Server, angebotenen aufgezeichneten Hunde- oder Pferderennen wird nicht auf ein zukünftiges Ereignis gewettet. Auswahl der Rennen und der Höhe der Quote erfolgt durch Zufallsgenerator, ansonsten sind keine Umstände des Renngeschehens bekannt. Da Verlust oder Gewinn nicht vom Zutreffen eines vermuteten Ausganges der Sportveranstaltung beim Spielteilnehmer aufgrund seiner Kenntnis der Rahmenbedingungen abhängt, sondern überwiegend vom Zufall, liegt keine Sportwette, sondern ein Glücksspiel iSd § 1 Abs 1 GSpG vor (Rechtssatz). Hinweis: VwGH-Beschwerde zur Zl 2013/16/0239 eingebracht.

S. 58 - 60, UFS-Entscheidung

Endfellner, Clemens

Rückerstattung einer bezahlten Grunderwerbsteuer

Das GrEStG 1987 enthält in § 17 einige Tatbestände zur Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer. § 17 Abs 1 Z 1 regelt entgeltliche Geschäfte, Z 4 unentgeltliche Geschäfte. Wenn ein als Schenkungsvertrag bezeichneter Vertrag aufgrund des vorbehaltenen Fruchtgenussrechtes iSd GrEStG 1987 ein Kaufvertrag ist, ist die Frage der Rückerstattung jedenfalls nicht nach Z 4 zu lösen. Vielmehr ist die Grunderwerbsteuer nach Z 1 zu erstatten.

S. 60 - 63, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

Bewertung eines ererbten KG-Anteils

Ein Verrechnungskonto (Privatkonto) ist eine echte Forderung und Schulden des Gesellschafters bzw der Gesellschaft. Ein (positives) Verrechnungskonto des Verstorbenen stellt eine Forderung dieses Gesellschafters gegenüber der KG dar, die einerseits den Wert des Betriebsvermögens verringert und die andererseits als eine vom Bw zur Hälfte ererbte Forderung gegen die KG je nach ihrer Einbringlichkeit in Anwendung der Bestimmung des § 14 Abs 1 und Abs 2 BewG zu bewerten ist.

S. 63 - 64, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

Verlagerung der Lebensinteressen ins Ausland trotz aufrechter Ehe in Österreich

Der Bw konnte trotz seiner bis 2011 gemeldeten Wohnsitze in Wien nachweisen, dass im Streitjahr 2009 sein gewöhnlicher Aufenthalt (Mittelpunkt seiner privaten als auch beruflichen Lebensinteressen) in Bulgarien war.

S. 65 - 66, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

Zivilrechtlich ungültige Treuhandschaft kann abgabenrechtlich wirksam sein – „verunglückte Einbringung“

Nach den steuerlichen Verhältnissen war der Bw zum Einbringungszeitpunkt lediglich zu 50% Gesellschafter der übernehmenden Körperschaft, da er die anderen 50% (zivilrechtlich unwirksam) treuhändig für Herrn S hielt. Der Bw war somit nicht Alleingesellschafter. In Bezug auf die Einbringung seines Einzelunternehmens lagen auch keine übereinstimmenden Beteiligungsverhältnisse vor. Mangels erfüllter Voraussetzungen des § 19 UmgrStG lag somit keine Einbringung iSd § 12 UmgrStG vor; Art III war daher nicht anwendbar. Das Finanzamt hat zu Recht einen Veräußerungsgewinn nach allgemeinen ertragsteuerlichen Vorschriften ermittelt (VwGH-Revision zur Zl Ro 2014/13/0012 eingebracht).

S. 66 - 69, UFS-Entscheidung

Hilber, Klaus

Aufteilung der Herstellungskosten eines gemischt genutzten Wohngebäudes

Nur wenn die gleichmäßige Verteilung der Herstellungskosten nicht sachgerecht erscheint, kann auch ein anderer Aufteilungsmaßstab herangezogen werden. Eine gesonderte, von der Zurechnung des Gebäudes abweichende bzw von dieser losgelöste Betrachtungsweise kommt nur bei Gebäudeinvestitionen in Betracht, die ihrer Art nach ausschließlich einzelnen Gebäudeteilen zugerechnet werden können. Es ist hingegen nicht zulässig, Bauteile, die dem Gesamtgebäude dienen, wie etwa Fundamente, Keller, tragendendes Mauerwerk, Dachstuhl und Eindeckung ausschließlich einer der beiden Nutzungen und damit entweder zur Gänze dem Betriebsvermögen oder zur Gänze dem Privatvermögen zuzuordnen.

S. 69 - 70, UFS-Entscheidung

Fuchs, Hubert W.

Eintrag im Postausgangsbuch ist kein Beweis der tatsächlichen Postaufgabe an diesem Tag

Die Eintragung ins Postausgangsbuch vermag lediglich zu bezeugen, dass es beabsichtigt war, die Berufung an diesem Tag zur Post zu geben und dass das Schriftstück an diesem Tag auch fertiggestellt worden sein könnte. Es vermag jedoch nicht zu beweisen, dass es genau an dem eingetragenen Tag auch den Weg zum Postamt gefunden hat.

S. 71 - 73, Verwaltungsgerichtshof

Fuchs, Hubert W.

VwGH zur (unechten) Umsatzsteuerbefreiung privater Schulen gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994

Private Schulen sind mit beruflichen Aus- und Fortbildungskursen (unecht) umsatzsteuerbefreit und zwar – entgegen der nationalen Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994 – auch dann, wenn ihre Tätigkeit nicht einer öffentlichen Schule vergleichbar ist. Unter Hinweis auf die Durchführungsverordung zur Richtlinie 2006/112/EG hat der VwGH festgehalten, dass die von der GmbH durchgeführten Umsätze inhaltlich als Bildungsmaßnahmen iSd § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994 anzusehen sind.

S. 73 - 75, Verwaltungsgerichtshof

Fuchs, Hubert W.

VwGH: Anhängige Amtsbeschwerden

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