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Hilber, Klaus

Fußpflegekosten als Kosten der Heilbehandlung neben dem Behindertenpauschbetrag

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Fußpflegekosten stellen keine Kosten der ärztlichen Heilbehandlung, ärztlich verordnete Kur- oder Therapiekosten dar, welche neben den Pauschbeträgen für Behinderung geltend gemacht werden können. Derartige Ausgaben sind bei einer nachgewiesenen Behinderung mit dem gesetzlichen Pauschbetrag abgegolten.

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2014, 23
  • § 34 EStG
  • Steuerrecht
  • UFS, 13.10.2013, RV/1857-W/13
  • § 35 Abs 3 EStG

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