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Werbungskosten einer Gemeinderätin

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 19
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
2794 Wörter, Seiten 215-219

9,80 €

inkl MwSt

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Festzuhalten ist, dass es in Hinblick auf § 138 Abs 1 BAO Sache der Bf gewesen wäre, Nachweise zu erbringen oder zumindest der Glaubhaftmachung dienliche Angaben zu machen. In diesem Zusammenhang ist auf den Vorhalt des Bundesfinanzgerichts zu verweisen, in dem nach Erläuterung der Rechtslage die Bf darauf aufmerksam gemacht wurde, dass für jede einzelne Position Nachweise bzw Glaubhaftmachung für den tatsächlichen Aufwand, den Zahlungsfluss, die berufliche Veranlassung und den Werbecharakter zu erbringen sind, und dass für die Fahrtkosten ein Fahrtenbuch oder andere Beweismittel erforderlich sind. Die in der Folge von der Bf übermittelte Belegsammlung ohne nähere Erläuterungen wird den dargelegten Anforderungen nicht ausreichend gerecht.

  • Fuchs, Hubert W.
  • AFS 2021, 215
  • BFG, 18.08.2021, RV/7103235/2020
  • § 16 Abs 1 EStG
  • § 20 EStG
  • Steuerrecht
  • § 138 Abs 1 BAO

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