Zum Hauptinhalt springen
Fuchs, Hubert W.

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Aufgrund von § 10a Abs 11 KStG 1988 idF COVID-19-StMG gilt eine Körperschaft jedenfalls als niedrigbesteuert, wenn diese in einem Staat ansässig ist, der zum Abschlussstichtag dieses Wirtschaftsjahres in der Liste jener Drittländer geführt wird, die von den Mitgliedstaaten gemeinsam als nicht kooperierende Länder eingestuft worden sind.

Mit Stand 12.10.2021 sind folgende Staaten auf dieser Liste (siehe ABl 413 I vom 12.10.2021, 1 ff): Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Vanuatu.

  • Fuchs, Hubert W.
  • Steuerrecht
  • AFS 2021, 209
  • Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, 12.10.2021, ABl 413 I, 1 ff
  • § 10a Abs 11 KStG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!