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Hilber, Klaus

Haftungsinanspruchnahme gemäß §§ 9 und 80 BAO betreffend Forschungsprämie

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Für eine Aufhebung und Zurückverweisung reicht es bereits, wenn nach Durchführung der notwendigen Ermittlungen ein anderslautender Bescheid erlassen werden könnte oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können.

  • Hilber, Klaus
  • § 9 Abs 1 BAO
  • § 80 Abs 1 BAO
  • BFG, 20.08.2021, RV/7100125/2021
  • Steuerrecht
  • § 278 Abs 1 BAO
  • AFS 2021, 212

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