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Hilber, Klaus

Zeitpunkt der Abziehbarkeit von Sonderausgaben

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Die zeitliche Zuordnung von Sonderausgaben richtet sich nach § 19 EStG 1988, soweit sich aus § 18 EStG 1988 nichts Abweichendes ergibt. Danach sind Sonderausgaben in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie gezahlt worden sind.

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2013, 176
  • Steuerrecht
  • § 19 EStG
  • UFS, 18.04.2013, RV/0219-I/12
  • § 18 Abs 1 EStG

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