


Zeitpunkt der Abziehbarkeit von Sonderausgaben
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2013
- Inhalt:
- UFS-Entscheidung
- Umfang:
- 1105 Wörter, Seiten 176-177
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Die zeitliche Zuordnung von Sonderausgaben richtet sich nach § 19 EStG 1988, soweit sich aus § 18 EStG 1988 nichts Abweichendes ergibt. Danach sind Sonderausgaben in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie gezahlt worden sind.
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- Hilber, Klaus
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- AFS 2013, 176
- Steuerrecht
- § 19 EStG
- UFS, 18.04.2013, RV/0219-I/12
- § 18 Abs 1 EStG
Die zeitliche Zuordnung von Sonderausgaben richtet sich nach § 19 EStG 1988, soweit sich aus § 18 EStG 1988 nichts Abweichendes ergibt. Danach sind Sonderausgaben in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie gezahlt worden sind.
- Hilber, Klaus
- AFS 2013, 176
- Steuerrecht
- § 19 EStG
- UFS, 18.04.2013, RV/0219-I/12
- § 18 Abs 1 EStG