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Fuchs, Hubert W.

Höhe des Teilwertes der Entnahme

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Der vom Finanzamt gewählten Vorgangsweise – Bewertung der Gebäudeentnahme ausschließlich mit dem Gebäude(sach)wert und ohne Berücksichtigung des Ertragswertes – konnte vom UFS nicht gefolgt werden. Das Finanzamt Salzburg-Land hat gegen diese Entscheidung des UFS eine VwGH-Beschwerde zur Zl 2013/15/0140 eingebracht (Amtsbeschwerde).

  • Fuchs, Hubert W.
  • Steuerrecht
  • UFS, 06.02.2013, RV/0287-S/11, (miterledigt RV/0288-S/11)
  • AFS 2013, 173

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