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Pflegeheimkosten der Ehefrau als außergewöhnliche Belastung des Ehemannes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2013
Inhalt:
UFS-Entscheidung
Umfang:
2037 Wörter, Seiten 188-190

9,80 €

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Die außergewöhnliche Belastung setzt eine Leistung aus dem laufenden Einkommen des betreffenden Jahres voraus, nicht jedoch aus Vermögensmitteln oder Ersparnissen. Es kann daher nicht gefordert werden, dass zur Tragung von Pflegeheimkosten eine Eigentumswohnung – die überdies der Wohnsitz ist – verkauft, vermietet oder für einen Kredit belehnt werden muss.

  • Hilber, Klaus
  • § 34 EStG
  • Steuerrecht
  • AFS 2013, 188
  • UFS, 27.11.2012, RV/3175-W/09

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